Ähnlich wie bei der Betreuung von kranken Kindern können sich auch ein arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter bis zu zehn Tage im Jahr freistellen lassen, wenn es um die häusliche Pflege von Angehörigen geht. Das Ersatzhonorar gibt es allerdings nicht vom rbb, sondern von der Pflegekasse. Und ist gedeckelt auf (Stand 2020) 109,38 Euro (70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze).
Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Freistellung namens "Pflegezeit", ähnlich einer Elternzeit.
Allgemeine Informationen gibt es hier:
- http://www.kv-media.de/pflegereform/pflegeunterstuetzungsgeld.php
- https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegeunterstuetzungsgeld/