Abnahme

Ganz wichtig, denn erst nach der Abnahme des Stücks ("des Werkes") ist das Honorar fällig. Und nicht immer ist die Abnahme als solche zu erkennen. Abgenommen ist ein Stück immer dann, wenn

  • der rbb es ausdrücklich erklärt,
  • aber auch, wenn er es sendet (dann muss es ja wohl ganz okay gewesen sein),
  • oder wenn der rbb auch zwei Monate nach Ablieferung das Stück weder abgelehnt noch Nachbesserungen verlangt hat.

Oder man hat mit dem rbb noch etwas anders ausgemacht. (Vgl. Mindestbedingungen 3.3)