Arbeitslosenversicherung

Achtung: Nur weil der rbb regelmäßig die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzieht, bedeutet das noch lange nicht, dass man im Fall der Fälle auch ALG I bekommt.

Grundsätzlich muss man nämlich in den 30 Monaten vorher mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein - ob das der Fall war, ist bei tageweiser An- und Abmeldung nicht immer auf Anhieb zu erkennen. In manchen Fällen genügt auch eine kurze Anwartschaft.

Außerdem kommt immer mal wieder vor, dass der rbb zwar Arbeitslosenversicherung abführt, aber im Nachhinein die Beschäftigung als selbständig gewertet wird (ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld). Im Zweifel prüft die Arbeitsagentur (auf Antrag).