Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Einführung einer Beschäftigungssicherung aka Bestandsschutz für freie rbb-Mitarbeiter*innen ist ohne Zweifel eine ganz harte Nuss, an der sich Freie und Gewerkschaften seit über zwei Jahren die Zähne ausbeißen. Wenn es nun nach der jüngsten Verhandlungsrunde am Dienstag heißt, die Tarifverhandlungen seien am „Knackpunkt“ angelangt, bedeutet das aber leider nicht, dass der Durchbruch unmittelbar bevorsteht. Vielmehr wird sich wohl daran entscheiden, ob es in absehbarer Zeit überhaupt einen Abschluss geben wird ist oder womöglich weitere Arbeitskämpfe bevorstehen. #Nussknacker
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Worin besteht nun dieser ominöse Knackpunkt? Nach Lesart des rbb in der „Unterscheidung der freien von der festen Mitarbeit“ – nach Darstellung der Gewerkschaften in der „Formulierung zu möglichen betriebsbedingten Beendigungen“. Und was steckt dahinter? Die wie immer gut informierte Freienvertretung weiß aus Gewerkschaftskreisen, dass der rbb die Möglichkeit behalten will, sich im Ernstfall auch von bestandsgeschützten Freien trennen zu können – eben „betriebsbedingt“, etwa wenn der rbb Teile seines Betriebs ganz schließen müsste oder z.B. der Rundfunkbeitrag massiv abgesenkt würde.
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Die Gewerkschaften haben so etwas in ihrem bisherigen Angebot auch gar nicht ausgeschlossen – schließlich können auch festangestellte Mitarbeiter*innen betriebsbedingt gekündigt werden, auch wenn das in der Geschichte des rbb noch nie vorgekommen ist. Freie Mitarbeiter*innen sollen nach den Vorstellungen der Gewerkschaft hier nicht besser-, aber gleichgestellt sein: Eine betriebsbedingte Beendigung von geschützten Freien soll nur unter Umständen möglich sein, die auch eine betriebsbedingte Kündigung von Festangestellten rechtfertigen würde.
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Hier kommt dann wohl die vom rbb gewünschte „Unterscheidung der freien von der festen Mitarbeit“ ins Spiel. Wie sich die bewerkstelligen lässt, ohne den Sinn einer Beschäftigungssicherung ad absurdum zu führen, möchte der rbb bis zum nächsten Verhandlungstermin am 28.3. konkretisieren. Klar dürfte sein: Eine Beschäftigungssicherung, die genau dann versagt, wenn sie am dringendsten gebraucht wird – nämlich bei Einsparungen und Umstrukturierung -, braucht wohl niemand.
Was Hoffnung macht: Der rbb sieht in Sachen Beschäftigungssicherung „Einigkeit über den grundsätzlichen Bedarf“ und „in vielen Punkten ein grundsätzliches Einvernehmen“ zwischen den Verhandlungspartnern. Da wird man sich doch von dem einen oder anderen Knackpunkt nicht von einer Lösung im Sinne des Betriebsfriedens abhalten lassen, oder?
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Das wäre auch ein dringend nötiges Signal an uns Freie, dass der rbb uns nicht weiterhin als Beschäftigte zweiter Klasse behandeln will, sondern auch personalpolitische Konsequenzen aus seiner schweren Krise zieht. Leider sind nämlich den anfänglichen Zusicherungen der Intendantin, Ungerechtigkeiten und Schieflagen zwischen Festen und Freien beseitigen zu wollen, bislang keinerlei Taten gefolgt. Bei den laufenden Honorar- und Gehaltstarifverhandlungen etwa scheint es nun doch eher in Richtung der von Fr. Vernau ungeliebten „Parallelverschiebung“ zu gehen: Der rbb bietet nach wie vor 2,8 Prozent für alle und eine kümmerliche Anhebung des Honorarrahmens Programm um eine Stufe. Eine soziale Staffelung kann er sich lediglich bei der Einmalzahlung zum Inflationsausgleich vorstellen. Die Verhandlungen sollen am 31.3. weitergehen – hoffentlich mit einem verbesserten Angebot des rbb. Eine Gleichbehandlung von Festen und Freien ist sonst nicht zu erreichen!
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Kann hier vielleicht der Zukunftsprozess weiterhelfen, der sich ja neben anderem genau das auf die Fahnen geschrieben hat? Auf der Belegschaftsversammlung am Freitag konnten sich alle ein Bild davon machen – ausführlich berichteten Kolleg*innen aus der Prozesskoordination, dem Entscheidungskreis, den Themengruppen und der Resonanzgruppe. Trotz der guten und engagierten Arbeit aller beteiligten Kolleg*innen: Maßnahmen wie „Duz-Kultur“, „Politik der offenen Tür“ und ein bisschen Führungskräftefeedback werden nicht reichen, um den rbb zukunftsfähig zu machen. Und falls in der kommenden Woche noch nicht einmal die Maßnahme „Abschaffung der 5-Tages-Prognose“ den Entscheidungskreis passieren sollte, sieht es auch für das Ziel „Gleichbehandlung der Freien“ nicht gut aus. Ein Zukunftsprozess, der sich warme Worte und Kosmetik beschränkt, aber ungerechte Strukturen nicht verändern, wird keinen Erfolg haben.
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Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!
Eure Freienvertretung
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