Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Freie sollen nicht schlechter gestellt sein als Feste“. Das ist seit 2014 die wahrscheinlich wichtigste Maxime der Freienvertretung. Wenn die Geschäftsleitung diesen Satz nun umdreht und in den Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung den Gewerkschaften die Bedingung stellt: „Freie sollen nicht besser gestellt sein als Feste“. Dann ist es leicht, das als platte Arbeitskampfrhetorik abzubuchen. Und hoffnungslos naiv, darin eine historische Chance zu sehen.
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Aber nun ja, wenn die Freienvertretung so naiv nicht wäre, dann könnte sie wohl weder den real existierenden rbb ertragen noch ihren Job machen. „Respekt und Rechte für Freie“, das ist für uns leider bis heute vor allem eine Mangel-Beschreibung. Aber auch die Überzeugung, dass es gleiche Rechte, gleichen Respekt für Freie und Feste geben kann muss.
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Zurück zur Sache: Seit es den rbb gibt, sind die Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung jedenfalls die mit Abstand beste Chance, um auch den Freien die soziale Sicherheit zu verschaffen, die für Feste mit Kündigungsschutz seit Jahrzehnten selbstverständlich ist. Auch wenn die Verhandlungen aus Sicht der Gewerkschaften bisher nicht gut gelaufen sind: Die Zeiten ändern sich. Und die alten Regeln müssen angepasst werden.
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Die Älteren erinnern sich: Mit dem Honorarrahmen Programm haben sich die Tarifparteien vor über zwei Jahren auf Freien-Honorare geeinigt, die den Gehältern der Festen entsprechen (auf dem Papier, s.u.). Der Bundestag hat vor fast einem Jahr klargestellt, dass Arbeitnehmerähnliche genauso durch die Personalräte vertreten werden müssen wie Angestellte (laut Gesetz spätestens ab 2024). Beim rbb gehören die Freien jedenfalls schon immer zur Stammbelegschaft. Und wie auch immer der Beendigungsschutz am Ende aussehen wird: Langjährige Freie dürfen nicht schlechter gestellt sein als langjährige Feste. Und ja, liebe Geschäftsleitung, wenn es nach der Freienvertretung geht, auch nicht besser. Das wäre ja noch schöner.
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Der neue Kompromissvorschlag der Gewerkschaften jedenfalls würde die Freien wohl kaum privilegieren. Die Idee ist, zugunsten einer Einigung dem Sender zuzugestehen, dass das geschützte Honorar zunächst niedriger liegt als im Durchschnitt, und dafür im Laufe der Jahre deutlich ansteigt. Das wäre immer noch ein Schritt in die richtige Richtung, so der Tenor am Mittwoch, als fast 100 Freie den Vorschlag am Mittwoch diskutierten. Die übrigen Eckwerte stammen jedenfalls aus dem Manteltarifvertrag für die Festen: Nach sechs Jahren spätestens muss sich der Sender entscheiden, ob jemand weiterbeschäftigt werden soll – und ab dann: unbefristet (Tz. 2.4.2). Nach 15 Jahren ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich (Tz. 2.5.5). Die Pflicht, an Umschulungen teilzunehmen, wenn der Sender bestehende Jobs rationalisieren will (Tz. 2.5.7), würden die Gewerkschaften den geschützten Freien dann genauso zumuten wie den Festen.
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Dass die Geschäftsleitung auf solche Vorschläge genauso zurückhaltend reagiert hat wie die Gewerkschaften auf die Forderung der Geschäftsleitung zum Thema Kündigungsrecht, versteht sich von selbst. Wenn Feste aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten, personenbedingten Gründen kündbar sind – warum sollten es dann nicht auch die geschützten Freien sein? Gute Frage, schwere Frage, jedenfalls für die Freienvertretung. Nämlich genau die Frage von vergleichbaren Rechten für Freie und Feste. Bis zum 16. März will sich die Geschäftsleitung überlegen, ob sie auf den Vorschlag der Gewerkschaft überhaupt eingehen will.
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Einen Vorschlag der Freienvertretung in Bezug auf die Corona-Maßnahmen hat die Geschäftsleitung leider heute abgelehnt. Das Problem: Wenn ungeimpfte Feste aufgrund der 2G-Regelung nicht im rbb arbeiten dürfen, bekommen sie ihr Gehalt ungekürzt weiter. Freie dagegen, die nicht ins Homeoffice ausweichen können, stehen ganz ohne Honorar da. Den Vorschlag der Freienvertretung, die Regelungen aus dem Jahr 2020 wieder aufzulegen (1/12 monatlich für Bestandsgeschütze, virtuelle Dienstpläne für die anderen), will die Geschäftsleitung nicht umsetzen. Immerhin: Um soziale Härten bei Freien ohne Bestandsschutz abzufedern sollen individuelle Lösungen geprüft werden, schreibt uns die Personalabteilung. Bestandsgeschützte können Abschlagszahlungen beantragen. Die Freienvertretung berät bei Bedarf gerne.
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Last, not least: Dass es bei den Honoraren im CNC ein akutes Gleichbehandlungsproblem gibt, ist nicht neu. Um bis zu 90 Euro liegen die Honorare für vergleichbare Tätigkeiten auseinander (pro Tag, sic!). Das liegt daran, dass zwar der Ziel-Honorarrahmen mit angemessenen Honoraren auf Festangestellten-Niveau seit 2019 tarifiert ist, aber bis heute immer noch nur der Start-Honorarrahmen gilt. Da hilft nur eins: Spätestens in diesem Herbst müssen die Tarifparteien die Honorarangleichung endlich abschließen. #ceterumcenseo
Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!
Eure Freienvertretung
PS: Den aktuellen Stand der Aktion Osterurlaub findet ihr hier.
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