2G im rbb + Urlaub über Ostern + Kinderzuschlag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Einen Tag früher als gewohnt erreicht euch in dieser Woche unser Newsletter – in der Hoffnung, dass ihn noch viele lesen, bevor ihr euch für die Weihnachtsfeiertage verabschiedet. Von geruhsamer Festtagsstimmung ist am Tag vor Heiligabend noch nicht viel zu merken im rbb. Tatsächlich überschlagen sich die Ereignisse geradezu – nicht nur in Erwartung der drohenden „Omikron“-Welle, die nach Einschätzung der Geschäftsleitung das Potential haben könnte, den Sendebetrieb zu gefährden.    

+++

Um das zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu schützen, wurden heute neue, noch einmal verschärfte Coronaregeln für unseren Sender beschlossen und verkündet. Ihr habt es vermutlich schon via persönlicher „Intranet“-Mail erfahren: Ab kommenden Montag, den 27.12. gilt 2G im rbb. Das heißt, die Gebäude und Fahrzeuge des rbb dürfen dann nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden. Diese werden außerdem „ausdrücklich aufgefordert“, sich täglich zu testen, wenn sie in Präsenz arbeiten müssen. Diese täglichen Tests sollen ab Januar verpflichtend auch für alle Geimpften und Genesenen werden, die den Sender betreten. Da der rbb der kritischen Infrastruktur zuzurechnen ist, hält die Geschäftsleitung diese Maßnahmen für zulässig und notwendig, um die Arbeitsfähigkeit des Hauses aufrecht zu erhalten.

+++

Mitarbeiterinnen ohne 2G-Status sollen nach Möglichkeit im Homeoffice beschäftigt werden. Die Personalabteilung hat uns heute versichert, dass deren tarifliche und gesetzliche Ansprüche gewahrt bleiben sollen, auch wenn sie nicht eingesetzt werden können. Hierbei soll es prinzipiell keine Unterscheidung zwischen Freien und Festangestellten geben. Bei Fragen und Unklarheiten bezüglich der neuen Regeln könnt ihr euch jederzeit an die Personalabteilung oder auch an die Corona-Taskforce unter corona@rbb-online.de wenden.

Die Freienvertretung berät nach wie vor alle Freien – rät aber dringend zur (Auffrischungs-)Impfung. Damit schützt ihr eure Gesundheit und die eurer Kolleg*innen! Nähere Informationen gibt es beim Betriebsarzt oder im örtlichen Impfzentrum.

+++

Angesichts bevorstehender stressiger Wochen ist es besoonders wichtig, schon rechtzeitig an die Erholung zu denken. Viele Freie haben sich vorgenommen, über Ostern gemeinsam Urlaub zu machen – nicht alle am gleichen Ort, aber zur gleichen Zeit. Der soll aber nicht nur dem Stressabbau dienen – so die Initiative #wirsindnichtda – sondern auch dem rbb signalisieren, dass er in den Tarifverhandlungen für eine Beschäftigungssicherung deutlich nachlegen muss. Urlaub als Protestaktion sozusagen – weitere Informationen dazu findet ihr auf der Aktions-Webseite der Initiative.

+++

Wie die meisten von euch wissen, war das letzte Angebot der Geschäftsleitung in den Tarifverhandlungen: 80 Prozent Honorargarantie für Freie, die seit mindestens 20 Jahren ununterbrochen für den rbb arbeiten. Außerdem möchte sich der Sender auch für diese Kolleg*innen die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung vorbehalten. Die Freienvertretung ist überzeugt: Da geht noch mehr! Das könnte sich schon am 4. Januar 2022 zeigen – an diesem Tag ist die nächste Tarifrunde von Gewerkschaften und rbb angesetzt.

Bevor die rbb-Delegation dann ihr hoffentlich verbessertes Angebot unterbreitet, wird sie womöglich noch einen Blick auf den schon bekannten Protest-Zähler werfen. Dort wird ab sofort immer aktuell angezeigt, wieviele Freie bereits ihre Urlaubanträge eingereicht haben. Die Freienvertretung ist gespannt, ob der Zähler über die Feiertage die Hunderter-Marke knackt.

+++

Aber ist das überhaupt zulässig, dass alle gleichzeitig Urlaub nehmen und damit womöglich den Sendebetrieb des rbb gefährden? Ist das nicht auch eine Art „wilder Streik“, wie es von Seiten der Geschäftsleitung schon über die „Tage des 2. Standbeins“ im Mai und September behauptet wurde? In der Dienstanweisung der Intendantin zum Einsatz freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb heißt es: „Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihren Urlaub frei wählen. Sie dürfen nicht aufgefordert werden, sich in etwaige Urlaubslisten einzutragen oder sich den Urlaub genehmigen zu lassen.“ Dem haben wir nichts hinzuzufügen. Bei Fragen und Unklarheiten bezüglich des Urlaubsanspruchs berät euch die Freienvertretung natürlich gerne.

+++

Noch ein wichtiger Hinweis zu einer anderen Sozialleistung für arbeitnehmerähnliche Freie: Die Antragsfrist für die Familiensonderzahlung – auch als „Kinderzuschlag Freie“ bekannt – für das Jahr 2021 läuft am 31. Dezember ab. Wer diese also noch nicht beantragt hat: Unbedingt bis zum Jahresende nachholen, sonst ist das Geld futsch. Bitte beachtet, dass die Familiensonderzahlung bei volljährigen Kindern jedes Jahr neu beantragt werden muss. Ausbildungsnachweise wie Studienbescheinigungen müssen fortlaufend eingereicht werde. Alle notwendigen Formulare findet ihr hier. Bitte schickt sie rechtzeitig an sabine.kalitzki@rbb-online.de.  

+++

Die Freienvertretung verabschiedet sich hiermit bis zum 3. Januar in den Weihnachtsurlaub. In dringenden Fällen schreibt bitte eine E-Mail an freienvertretung@rbb-online.de. Wir schauen auch zwischen den Jahren in unseren Posteingang und versuchen, euch in Notfällen kurzfristig zu helfen.

Wir drücken euch die Daumen, dass das nicht notwendig sein wird.

Entspannte Feiertage und einen guten Jahreswechsel!

Eure Freienvertretung

+++

Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, ersetzt den URL-Anfang (https://intranet.rbb-online.de/) durch https://mein.rbb-online.de:11005/