Büromöbel-Zuschuss + mobiles Corona-Arbeiten + Bestandsschutz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

na, die Woche im Homeoffice gut überstanden? Oder schmerzt der Nacken mittlerweile durch die ungesunde Arbeit am Küchentisch? Eigentlich wäre es schon längst an der Zeit gewesen, das mobile Arbeiten in den eigenen vier Wänden gesünder zu gestalten?

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Dann könnte genau jetzt der richtige Zeitpunkt sein! Allen, die wegen der Corona-Pandemie immer mal wieder oder dauerhaft im Homeoffice arbeiten müssen, zahlt der rbb einen einmaligen Zuschuss von 100€ für die Anschaffung ergonomischer Büromöbel, wie z.B. einen höhenverstellbaren Tisch und/oder optimal angepassten Stuhl. ACHTUNG: diese Regelung gilt rückwirkend ab März 2020 für bereits gekaufte Sachen. Der Erwerb eines solchen Gegenstandes muss durch die Vorlage der Rechnung beim rbb belegt werden. War der Tisch oder Stuhl billiger, wird nur der tatsächliche Kaufpreis erstattet. Der Antrag für diesen „Auslagenersatz“ – wie es offiziell heißt – geht über die Führungskraft ans Betriebliche Gebäudemanagement und ist zunächst befristet bis 30.6.2021.

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Und was ist mit einem vernünftigen Laptop oder einem größeren Bildschirm? IT-Ausstattung kann beim rbb für die Zeit im Homeoffice ausgeliehen werden. Auch das geht über die Führungskraft. Was aber passiert mit den Kolleg*innen, die nach Auffassung der Chefin oder des Chefs besser im Büro als im Homeoffice arbeiten sollten? Wenn ihr gute Gründe für eine Arbeit zuhause habt, die mit entsprechender Ausstattung auch von zuhause erledigt werden kann, es jedoch zu keiner Einigung mit den Vorgesetzten kommt, kann die Personalabteilung zur Klärung einbezogen werden. Und natürlich die Freienvertretung. Wir unterstützen euch gerne! Sämtliche Regelungen zum Homeoffice in Corona-Zeiten sind im Intranet nachzulesen:

https://intranet.rbb-online.de/aktuell/im-fokus/2020/11/gemeinsame-erklaerung-von-personalabteilung-und-personalrat.html

Übrigens auch Fragen zur Unfallversicherung und zum Arbeitsschutz.

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Wie es nach den Einschränkungen durch Corona mit mobilem Arbeiten und Homeoffice weitergehen kann oder sollte, wollen wir gemeinsam, mit euch besprechen. Am Freitag, den 11. Dezember 2020  werden Personalrat, Redakteursausschuss und Freienvertretung von 11 bis 13 Uhr die Ergebnisse der (gemeinsamen) Homeoffice-Umfragen vorstellen und gerne mit euch diskutieren – wie in diesen Zeiten (leider) üblich: virtuell! Bitte Termin vormerken und massenhaft teilnehmen. Der Link zur Teilnahme wird rechtzeitig veröffentlicht. #participate

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Und sonst noch? Die Freienvertretung hatte sich in der letzten Woche „in Klausur“ begeben – und war deshalb Dienstag und Mittwoch schwer erreichbar. Sorry dafür! Wir haben darüber diskutiert, welche Aufgaben in den nächsten vier Jahren anstehen, was wir für die freien Kolleg*innen im rbb erreichen wollen und können. Dabei orientieren wir uns natürlich an dem, was den Kolleg*innen auf den Nägeln brennt. Ein Thema, mit dem wir immer wieder konfrontiert werden, ist der Bestandsschutz. Etliche Kolleg*innen in der Produktion haben ihn bereits seit Jahren, neu hinzu gekommene fragen sich, wieso der nicht ebenso für sie gelten muss. Und die Kolleg*innen in den Redaktionen, die sog. programmgestaltenden Freien, begreifen nicht, wieso sie in Sachen Beschäftigungsgarantie grundsätzlich außen vor bleiben sollen. Kein Thema, das die Freienvertretung lösen könnte. Aber wir können die Dringlichkeit, mit der das Thema immer wieder an uns herangetragen wird, an die Gewerkschaften weiterleiten und sie auffordern, im Sinne der rbb-Freien tätig zu werden. #tobecontinued

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Letzte Woche angekündigt, leider noch nicht abgeschlossen: die finanziellen Regelungen für Freie, die aufgrund behördlicher Anordnung oder auf Weisung des rbb in Quarantäne geschickt werden. Oder jene, die ein Kind in Quarantäne betreuen müssen. Ist alles noch in der Abstimmung, soll aber zeitnah – voraussichtlich nächste Woche – veröffentlicht werden. #tobecontinued

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Aber erstmal wünschen wir euch wie immer an dieser Stelle ein zauberhaftes Wochenende!

Eure Freienvertretung