Ausnahmezustand+++Schiedskomission+++SV-Pflicht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Begriff „Ausnahmezustand“ beschreibt vielleicht ganz gut, wie viele der freien Kolleg*innen die letzte Woche erlebt haben. Wir befinden uns im Monat eins nach Inkrafttreten des neuen Honorarrahmens Programm und die Verwirrung könnte größer nicht sein. In vielen Redaktionen wird über angemessene Eingruppierungen gestritten und um Honorare gefeilscht. Dabei geht es oft nicht um die tatsächliche Tätigkeit, die geleistet wird, sondern um die Kassenlage der jeweiligen Redaktion. Das ist für beide Seiten unbefriedigend, für die Freien aber eben auch eine Frage der Existenz. Zu allem Überfluss kam dann auch noch die Meldung aus der Honorarabteilung, dass die Januarhonorare nicht ausgezahlt werden können, weil es technische Probleme gebe. Glücklicherweise konnte das Problem dann doch schnell behoben werden und mittlerweile sollte der Rubel rollen. Sagt uns, wenn es nicht so ist.

+++

Die Freien in den Redaktionen setzen derweil ihre Hoffnung in die Schiedskomission. Die gute Nachricht: es tut sich was! Gestern gab es die erste Sondierung zwischen rbb und Gewerkschaften.  Man hat sich darauf geeinigt, dass man die Streitpunkte des Honorarrahmens in großer Runde beraten will. Sechs Mitglieder auf jeder Seite. Die Gewerkschaften stellen gerade ihr Verhandlungsteam zusammen. Der rbb hat seine Komissionsmitglieder bereits benannt: neben Chefredakteur Christoph Singelnstein werden Katrin Günther (Service und Sport) und Thomas Donker (Zukunftsprojekte und journalistische Produktion) dabei sein und die Personalabteilung geht mit Chefin Sylvie Deléglise, Nicolas Bielefeld und Franziska Liersch an den Start. Der erste Termin ist für den 13. Februar 2020 anberaumt worden und das Topthema der konstituierenden Sitzung soll die Eingruppierung nach 3.1 oder 3.2. sein, also die Festlegung welche redaktionelle Arbeit als „normal“ zu bewerten ist (und geringer bezahlt wird) und welche erhöhte Anforderungen stellt. To be continued…

+++

Zurück zum „Ausnahmezustand„! Gefühlt waren so ziemlich alle von der Umstellung auf die SV-Pflicht betroffenen freien Kolleg*innen in der Beratung der Freienvertretung. Uns freut, dass ihr uns so viel Vertrauen entgegenbringt. Es hat sich herausgestellt, dass es DEN EINEN RICHTIGEN WEG nicht gibt. Die Einschätzung, welche Abrechnungsform die bessere ist, kann nur individuell getroffen werden. Wer weiter Brutto-Netto-Honorare bekommen möchte, muss sich ein entsprechendes Formular von seiner/m Honorarsachbearbeiter*in abholen und damit zum Finanzamt gehen. Von den Freien, die sich bereits auf den Weg der Klärung begeben haben, bekommen wir unterschiedliche Rückmeldungen: von genervten Mitarbeiterinnen in der Honorarabteilung, die keine Formulare mehr rausrücken, ist die Rede bei den einen, andere bekommen freundlich zusätzliche Beratungstermine angeboten. Die Finanzämter reagieren bei allem, was wir bis jetzt wissen, eher leidenschaftslos und verteilen die gewünschten Stempel (bislang).

+++

Wegen der starken Nachfrage in der vergangenen Woche hier noch einmal in Kürze: grundsätzlich kann man in der KSK bleiben, auch wenn man sv-pflichtige Honorare bekommt. Die dürfen aber nicht höher als 3450€/MONAT (Westen) und 3225€ (Osten) sein UND: man muss mindestens 3900€ GEWINN IM JAHR durch seine selbstständige Tätigkeit erzielen. Hier noch einmal die Zusammenfassung vom DJV-Sozialexperten Michael Hirschler:

Broschüre mit Einordnung, Tipps und Hintergrund für rbb-Freie

Jetzt aber erstmal ein