SV-Pflicht+++Evaluierung Freienstatut+++Tarifgerechte Honorierung

iebe Kolleginnen und Kollegen,

das Jahr 2020 hat es in sich. Turbulent gestartet und turbulent geht es weiter. Zur nicht ganz ruckelfreien Umsetzung des Honorarrahmens gesellt sich für viele Kolleg*innen die angedrohte Umstellung auf die Sozialversicherungspflicht – beides mit Potential zum Dauerbrenner.

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Zum Bersten voll war vermutlich auch deshalb die Informationsveranstaltung der Freienvertretung am vergangenen Dienstag zum Thema SV-Pflicht. Eingeladen war DJV-Sozialexperte Michael Hirschler. Er hat noch einmal bekräftigt, dass es eigentlich die Aufgabe des Arbeitgebers ist, Sozialversicherungspflicht oder Selbstständigkeit zu bestimmen. Der rbb hingegen überträgt die Beweispflicht auf die Freien. Für viele dürfte die Statusfeststellung bei Finanzamt und Rentenkasse nicht ganz problemlos laufen. Jedes Finanzamt hat da seine eigenen Gesetze, so Hirschler. Eine positive Rückmeldung einer betroffenen Kollegin haben wir aber schon bekommen. Die Finanzbeamtin in Reinickendorf rang sich ein „Wat et nüscht allet jibbt“ ab und stempelte. Wir sind auf weitere Rückmeldungen von euch gespannt.

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Panik ist aber definitiv nicht angebracht – auch wenn es mit dem Stempel nicht klappen sollte. Das hat Hirschler noch einmal ganz klar gemacht. Auch wer sv-pflichtig arbeitet, kann in der KSK bleiben. Bedingung: das sozialversicherungspflichtige Einkommen beim rbb darf nicht höher als 3450€/Monat sein und die selbstständige Arbeit muss im Jahr mindestens 5400€ betragen. Fazit: die Umstellung bedeutet für die meisten zwar monatlich weniger Netto in der Haushaltskasse. Am Ende – spätestens nach dem Steuerjahresausgleich – sollte die Schieflage für die allermeisten aber wieder ausgeglichen sein.

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Aus dem Haus ist zu hören, dass man bei nicht fristgerecht  (1. April) abgeschlossenen Statusklärungen kulant reagieren will. So gebe es die Möglichkeit einer Fristverlängerung, bis die Abrechnung umgestellt wird. Wenn ihr bislang zu recht als Selbständige abgerechnet worden seid und dabei bleiben wollt, dann wendet euch schnellstmöglich an eure*n zuständige*n Honorarsachbearbeiter*in! Unterstützung bekommt ihr auch von uns!

Und hier noch einmal das Wichtigste zum Nachlesen: Broschüre mit Einordnung, Tipps und Hintergrund für rbb-Freie

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Was lange währt…geht manchmal richtig in die Hose! Seit vier Jahren hat die Freienvertretung auf den Evaluierungsbericht von Berliner Senats- und Brandenburger Staatskanzlei gewartet. Jetzt ist er da und für uns mehr als enttäuschend ausgefallen. Die Älteren erinnern sich: die Freienvertretung arbeitet auf der Grundlage eines Statuts, das die frühere Intendantin, Dagmar Reim, erlassen hat. Seinerzeit ohne die Beteiligung von Freien! Und weil es sich um keine gesetzliche Grundlage handelt (sondern eine Art Erlass), haben wir Schwierigkeiten, an für unsere Arbeit wichtige Daten zu kommen. Von Anfang an kritisiert die Freienvertretung ebenfalls fehlende Mitbestimmungsrechte in wichtigen Bereichen. Die Missstände aus unserem Arbeitsalltag und unserer Beratungspraxis haben wir in einer kiloschweren Stellungnahme eingebracht. Dennoch kommt der Bericht zu der Einschätzung:

Das rbb-Freienstatut beweist sich als ein wirkungsvolles Instrument, um die Rechte der arbeitnehmerähnlichen Personen im rbb zu stärken und deren Interessen angemessen zu vertreten, wobei den spezifischen Erfordernissen von freier Mitarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hinreichend Rechnung getragen wird.“

Wir empfinden die uns mögliche Interessenvertretung alles andere als „angemessen“ und hatten zumindest auf eine deutliche Nachbesserung des Freienstatuts gehofft. Mittel- und langfristig werden uns aber weiter dafür einsetzen, dass die freien ebenso wie die angestellten Mitarbeiter*innen durch den Personalrat vertreten werden – dann auf der Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetzes.

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Uns erreichen täglich Anrufe und Mails zur korrekten Bezahlung nach dem neuen Honorarrahmen. Wie wir hören, gibt es noch Umstellungsprobleme in SAP, weshalb manche Redaktionen noch gar nicht honoriert haben. Für alle, die ihr Geld schon bekommen haben: ein kritischer Blick auf den Honorarzettel ist geboten und wenn ihr mit eurer Honorierung nicht einverstanden seid, sprecht mit euren Vorgesetzten. So lange sollten Aufträge nur „unter Vorbehalt“ angenommen werden. Bei Unklarheiten helfen wir euch gerne weiter!

Zum Nachlesen: (Start-)Honorarrahmen ab 1.1.2020

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Jetzt erstmal ein schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung