Alter, was diese Woche wieder los war!

+++++Newsletter der Freienvertretung+++++++

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Antragsformulare für die „Familiensonderzahlung“ sind da! Also, arbeitnehmerähnliche Freie mit Kind(-ern): Ihr könnt ab sofort den Antrag stellen – und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es ab dem 1.1.2019 dann 67 € pro Kind und Monat. Berechtigt sind alle Freien mit 12a-Status – also in der Regel alle mit Urlaubsanspruch -, die in dem betreffenden Monat für den rbb tätig sind und/oder Zuschuss im Krankheitsfall, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn oder Urlaubsentgelt bekommen. Es besteht jedoch kein Grund zur Hektik: Der Jahresanspruch verfällt erst Ende 2019. Achtung beim Ausfüllen:

Es gibt zwei verschiedene, fast identische Antragsformulare: Das eine ist nur für die bestandsgeschützten Freien („gemäß TV Bestandsschutz“), das andere für alle anderen („gemäß TVaäP„). Zusätzlich muss für jedes anspruchsberechtigte Kind die „Anlage Kind“ ausgefüllt werden. Also: Ausdrucken, ausfüllen – und ggf. mit Belegen ab damit an die Abteilung Honorarabrechnung! Bei Fragen könnt ihr euch natürlich jederzeit an die Freienvertretung wenden.

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Leider gibt´s beim Honorarrahmen Programm noch keine Vollzugsmeldungen. Am vergangenen Mittwoch wurde aber weiter verhandelt – und ca. 30 freie Kolleg*innen hatten sich zum Auftakt vor dem Verhandlungsraum versammelt und lautstark ihr Interesse an einem schnellen und fairen Abschluss bekundet. Vielen Dank für die Unterstützung! Es gibt noch einige Hürden vor dem Abschluss – etwa die Frage, wie die längere Arbeitszeit der Freien ausgeglichen werden kann. Immerhin müssen sie acht Stunden für einen Tagessatz arbeiten, während die festen Kolleg*innen schon nach 7,7 Stunden Feierabend haben. Wir sind trotzdem zuversichtlich, dass Gewerkschaften und rbb sich in den nächsten Monaten einigen, damit der Tarifvertrag im Oktober 2019 in Kraft treten kann. Das wäre dann auf jeden Fall noch vor der Eröffnung des BER…

Ein kurzes Video vom Mittwoch gibt es hier:

https://www.facebook.com/freienvertretung/videos/258205928180665/

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Und weil doch immer wieder Kolleginnen und Kollegen in diese böse Falle tappen, hier noch einmal der Hinweis: Versichert euch zum normalen Beitragssatz in der Krankenkasse, falls das noch nicht der Fall ist! Nur dann erhaltet ihr Krankengeld bei Erkrankungen, die länger als sechs Wochen dauern. Das passiert leider häufiger als man denkt – und kommt meistens völlig unerwartet. Damit ihr dann zumindest finanziell abgesichert seid, müsst ihr eurer Krankenkasse die Wahlerklärung schicken – Fragen dazu beantwortet gerne eure örtliche Freienvertretung (rbb-Durchwahl 80503).

Schönes Wochenende allerseits!

Eure Freienvertretung