#Metoo: Freie sind besonders gefährdet – Schutz für freie Hinweisgeber*innen!

Stellungnahme #Metoo

Der Umgang mit Sexismus und sexueller Belästigung ist auch im rbb ein Thema! Offene Diskussionsrunden und die Einrichtung eines anonymen Postfachs für Betroffene und Hinweisgeber*innen können wichtige Schritte hin zu einer Unternehmenskultur sein, die dem Alltagssexismus und sexuellen Übergriffen keinen Raum bietet. Die Freienvertretung unterstützt diese Maßnahmen der Geschäftsleitung. Sie können allerdings nur erfolgreich sein, wenn sie der besonders ungeschützten Situation der freien Mitarbeiter*innen Rechnung tragen.
Wir fordern deshalb: Freie Hinweisgeber*innen müssen mindestens bis zur Aufklärung der Vorwürfe vor Beendigung und Einschränkung ihrer Tätigkeit sowie vor sonstiger Benachteiligung wirksam geschützt sein. Das Benachteiligungsverbot, wie es § 23 des Freienstatuts vorsieht, muss auch auf Hinweisgeber*innen angewendet werden. Sollte es dennoch eine Einschränkung geben, müsste der rbb gerichtsfest belegen, dass diese keine Folge von Hinweisen ist.
Zum Hintergrund: Die „#MeToo“-Debatte hat gezeigt, wie stark Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse am Arbeitsplatz nicht nur sexuelle Übergriffe an sich begünstigen, sondern auch deren Aufklärung und Bekämpfung behindern können. Gerade die Angst vor Stigmatisierung und beruflichen Nachteilen macht es für viele Betroffene so schwer, mit ihren Erfahrungen nach außen zu gehen.
Für Freie kommt dazu: Da sie keine Beschäftigungsgarantie haben, sind sie bei der Auftragsvergabe in erheblichem Maße auf das Wohlwollen ihrer Chefs angewiesen. Wenn sie sich z.B. deren „Annäherungsversuchen“ widersetzen oder gar Übergriffe öffentlich machen, riskieren sie dabei oft auch ihre materielle Existenz.
Das gilt auch für das jetzt eingeführte, anonyme Hinweisgebersystem: Vorwürfe können in der Regel nur aufgeklärt und ggf. geahndet werden, wenn die Hinweisgeber*innen ihre Anonymität zumindest teilweise aufheben. Damit aber Freie zu diesem Schritt bereit sind, muss absolut ausgeschlossen werden, dass sich z.B. der beschuldigte Chef dafür „revanchieren“ kann, indem er sie nicht mehr einsetzt.