Hauptsache gesund – Fragen und Antworten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Dienstagabend hatte die Freienvertretung zur Infoveranstaltung „Hauptsache gesund“ eingeladen. Als Experten waren Betriebsarzt Dr. Boschan und Nicolas Bielefeld von der Personalabteilung dabei. Für alle, die nicht dabei sein konnten, hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Bekomme ich Geld vom rbb, wenn ich krank bin?
Wer arbeitnehmerähnlich ist, so steht es im Tarifvertrag, bekommt vom rbb eine „Zahlung im Krankheitsfall“. Aber nur, wenn die Krankheit mindestens vier Tage dauert. Für kurze Erkrankungen bis drei Tage gibt es keinen Zuschuss.

Also ist es klüger, den grippalen Drei-Tage-Infekt schniefend am Arbeitsplatz zu verbringen, als sich krank zu melden…
Lukrativer ja, klüger nicht unbedingt. Der Betriebsarzt rät: So lange die Beschwerden lokal sind (Schnupfen in der Nase, dicke Mandeln im Hals, …) ist die Ampel auf gelb. Wer sich ansonsten ok fühlt, darf ruhig arbeiten gehen. Wenn zu den lokalen Beschwerden noch generalisierte Symptome kommen (Fieber, Gliederschmerzen, Schwäche, Schwitzen, …), ist die Ampel auf rot. Bitte nicht wegen ein, zwei lumpiger Tagessätze die Gesundheit riskieren.

Kollegen infizieren ist doch unsolidarisch! Kann man die Bazillenschleudern nicht zwingen, nach Hause zu gehen?
Im Prinzip ja. Der rbb hat sogar einen Pandemieplan – der ist aber eher für wirklich gefährliche Infektionskrankheiten gedacht und nicht für grippale Infekte.

Ich werde ja immer nur im Urlaub und am Wochenende krank, da kann ich mir den Formularkram ja gleich sparen …
Nein! Krank im Urlaub bedeutet nicht, dass man auf den Kranken-Zuschuss verzichten müsste. Die bewilligten Urlaubstage werden storniert, sobald die Krankschreibung beim rbb eingereicht wurde. Man kann die Urlaubstage dann später nehmen.

Wirklich? Und was ist an Tagen, an denen ich sowieso nicht im Dienstplan stand?
Das spielt keine Rolle. Den Zuschuss gibt es immer dann, wenn man krankgeschrieben ist. Egal, ob es ein Sonn- oder Feiertag, Urlaubs- oder Arbeitstag war. Der Zuschuss ist ja deutlich niedriger als ein typischer Tagessatz, das wäre sonst ungerecht.

Wie hoch ist mein Zuschuss?
Im Prinzip gibt es für jeden Tag mit Krankschreibung 1/365 der rbb-Honorare in den letzten 12 Monaten. Aber …

Aber?
So lange dieser Satz über der „kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze“ liegt (derzeit gut 140 Euro), kürzt der Sender auf 80 Prozent.

Noch ein Haken?
Grundlage für den Kranken-Tagessatz ist die sog. „Brutto-Vergütung“, und nicht alles, was der rbb überweist, ist auch eine Vergütung. Abgezogen werden natürlich Kostenerstattungen (z.B. Reiskosten etc.). Außerdem Wiederholungs- und Übernahmehonorare. Und der Zuschuss bei Krankheit wird ebenfalls abgezogen. Wer länger krank war, bekommt bei der nächsten Krankheit entsprechend weniger.

Apropos „nächste Krankheit“ – gibt es eine Höchstgrenze für Krankheitstage?
Ja und nein. Pro Erkrankung gibt es mindestens bis zu sechs Wochen Zuschuss (u.U. auch länger, s.u.). Das „Linkes-Bein-Rechtes-Bein-Beispiel“ lässt sich im rbb so anwenden: Wer sich das linke Bein bricht, bekommt sechs Wochen lang den Zuschuss. Ist es dann nicht wieder in Ordnung ist, hört der rbb trotzdem auf zu zahlen. Bricht man sich aber dann das rechte Bein (neue Erkrankung), gehen die sechs Wochen wieder von vorne los.

Gibt es den Zuschuss auch für Reha-Maßnahmen?
Ja. Wer arbeitsunfähig ist, auch während der Reha, hat Anspruch auf den Zuschuss.

Wenn meine Kinder krank sind, bekomme ich den Zuschuss, das ist schön. Was ist, wenn ich meine Eltern oder andere Verwandte betreuen muss?
Dann gibt es nichts. Regelungslücke.

Wieso nennt man das eigentlich „Zuschuss“ und nicht „Krankengeld“?
Der rbb stockt damit die Leistung der Krankenkasse auf, darum „Zuschuss“. Das Krankengeld kommt von der Kasse (oder auch nicht, s.u.).

Muss ich den Zuschuss versteuern?
Ja, der Zuschuss zählt bei der Lohnsteuer zu den Einkünften, der rbb zieht die Steuer darum gleich ab. Selbständige müssen den Zuschuss in die EÜR einbeziehen.

Wie bin ich an Krankheitstagen versichert?
Bei der Sozialversicherung wird ein Tag mit Zuschuss wie ein Beschäftigungstag gewertet, es werden also Beiträge abgeführt. Das bedeutet auch: erst nach dem letzten Tag
rbb-Zuschuss beginnt die vierwöchige Nachwirkung (s.u.).

Werden Krankheitstage auf die Prognose angerechnet?
Nein, genau so wenig wie Urlaubstage.

Apropos Urlaub. Wer für verschiedene ARD-Sender arbeitet, kann ja Ergänzungsurlaubsentgelt beantragen. Gibt es das bei Krankheit auch?
Nein, gibt es nicht. Theoretisch muss man bei jedem Sender einen eigenen Antrag auf Zahlung im Krankheitsfall stellen, wirklich praktikabel ist das nicht. Eine Regelungslücke.

Verliere ich wohlmöglich meinen 12a-Status, wenn ich zu viele Krankheitstage beantrage?
Nicht, solange der rbb den Zuschuss zahlt. Wenn es darum geht, die 42-Tage-Hürde für die Arbeitnehmerähnlichkeit zu nehmen, zählt der rbb diese Tage mit (genau wie Urlaubstage). Ernst wird es, wenn alle Zuschusstage verbraucht sind und man immer noch arbeitsunfähig ist.

Wie lange bekomme ich denn den Zuschuss?
Wer arbeitnehmerähnlich ist, bekommt den Zuschuss mindestens bis zu 42 Tage – das entspricht den sechs Wochen, in denen Festangestellte ihre Gehälter weiter vom Arbeitgeber bekommen. Wer viele Jahre ununterbrochen beim rbb ist, bekommt auch länger den Zuschuss: Nach fünf Jahren bis zu drei Monaten, nach zehn Jahren bis zu sechs Monaten.

Und wenn ich länger krank bin, als der rbb mir den Zuschuss zahlt?
Dann gibt es nur noch das Krankengeld der Krankenkasse (für gesetzlich Versicherte maximal 78 Wochen). Allerdings nur, falls die Krankenkasse einem überhaupt Krankengeld zahlt.

Das gesetzliche Krankengeld bekommen doch alle Versicherten – oder?
Leider nicht. Viele rbb-Freie sind ohne Anspruch auf Krankengeld versichert, zum so genannten „ermäßigten Beitragssatz“. Die Beiträge sind zwar etwas niedriger, aber es gibt weder Krankengeld noch Kinderkrankengeld noch Mutterschaftsgeld. Nur wer den „allgemeinen Beitragssatz“ zahlt, bleibt auch bei längeren Krankheiten abgesichert.

Bin ich vielleicht auch ohne Krankengeld versichert?
Sehr gut möglich, denn der rbb meldet Freie standardmäßig ohne Krankengeld an. Erkennen kann man das auf der monatlichen Vergütungsmitteilung (wenn bei SV-Schlüssel die erste Ziffer eine „3“ ist). Wer Krankengeld haben möchte, muss aktiv werden und bei der Kasse eine sog. „Wahlerklärung“ abgeben, damit der allgemeine Beitragssatz abgeführt wird.

Lohnt sich der allgemeine Beitragssatz?
Auf jeden Fall. Der Arbeitnehmerbeitrag erhöht sich um 0,3 Prozentpunkte, dafür bekommt man das volle Leistungspaket für 78 Wochen. rbb-Personalabteilung und Freienvertretung sind sich einig: wer noch zum ermäßigten Satz versichert ist, sollte in den allgemeinen Beitragssatz wechseln. Dazu muss man die sog. „Wahlerklärung“ abgeben.

Wie kann ich die Wahlerklärung abgeben?
Viele Krankenkassen haben dafür ein Formular. Wichtig: Nachdem die Kasse den Wechsel bestätigt hat, solltet ihr sicherheitshalber auch dem rbb Bescheid sagen (und allen anderen Auftraggebern), sonst werden u.U. weiter die ermäßigten Beiträge abgeführt.

Ich bin selbständig und über die KSK versichert – für mich gilt das alles nicht, oder?
Naja, im Prinzip zwar nicht, die KSK versichert ihre Mitglieder bei den gesetzlichen Kassen mit Krankengeldanspruch. Aber die Welt ist kompliziert. Wer neben seiner selbständigen KSK-Tätigkeit nebenher auch mal eine sozialversicherungspflichtige Schicht übernimmt, wird vom rbb vielleicht an diesem Tag ohne Anspruch auf Krankengeld angemeldet. Das kann zu Problemen führen. Wer KSK-Mitglied ist und trotzdem eine „3“ in der Vergütungsmitteilung hat, sollte das mit der Honorarabteilung klären.

Was bedeutet „tägliche An- und Abmeldung“?
Der rbb geht davon aus, dass die Freien nicht dauerhaft arbeiten, sondern nur Tag für Tag. Darum werden Freie an jedem Beschäftigungstag an- und gleich wieder abgemeldet. Ausnahme: wer einen Rahmenvertrag hat, gilt als dauerbeschäftigt und wird für den ganzen Monat gemeldet, auch wenn nur ein paar Tage gearbeitet wurden. Für alle anderen gilt: ordentliches Mitglied in der Krankenversicherung ist man nur an Beschäftigungstagen.

Ausgerechnet, wenn ich krank und arbeitsunfähig bin, bin ich gar nicht krankenversichert?
Klingt widersinnig, hat aber meistens keine schlimmen Auswirkungen. Denn auch wenn man eigentlich gar nicht krankenversichert ist, wird man ärztlich behandelt – bis zu vier Wochen nach dem letzten Beschäftigungstag. Eigentlich sollte dieser so genannte „nachgehende Leistungsanspruch“ (alias „Nachwirkung“) die Ausnahme sein, um Angestellten einen problemlosen Wechsel des Arbeitgebers zu ermöglichen. Bei den meisten rbb-Freien ist die Nachwirkung aber die Regel.

Welche Nebenwirkungen hat diese Nachwirkung?
Das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bei der Akutversorgung sollte es keine Probleme geben, aber manche Kassen kürzen im nachgehenden Leistungsanspruch ihre Leistungen. Das reicht von Problemen mit Vorsorgeuntersuchungen bis zu geplanten Operationen, um die man sich dann mit der Kasse streiten muss.

Aber sonst kann ich mich auf die Nachwirkung verlassen?
Nicht, wer zwischen zwei sozialversicherungspflichtigen Einsätzen auch mal selbständig tätig wird. Typischerweise, wenn ein Redakteur oder Moderator zwischendurch einen Beitrag macht. Oder wenn ein EB-Techniker auf Prognose nebenbei auf Rechnung arbeitet. Diese selbständige Tätigkeit unterbricht die Nachwirkung, mit der Folge, dass man sich freiwillig oder privat krankenversichern muss. Das kann sehr teuer werden.

Das kann doch nicht mit Recht und Ordnung zugehen!?
Die eine sagen so, die anderen so. Von allen ARD-Sendern meldet neben dem rbb nur noch ein anderer Sender standardmäßig tageweise, alle mussten von dieser Praxis abrücken. Sie wirkt sich nämlich zugleich sehr ungünstig auf die Rente aus, darum wird das in weiten Teilen der Republik nicht mehr geduldet. Die Deutsche Rentenversicherung
Berlin-Brandenburg hat der Freienvertretung zugesagt, die rbb-Praxis bei der nächsten Prüfung zu untersuchen. Bei der letzten Prüfung in diesem Bereich vor einigen Jahren hatte der rbb die Auflage bekommen, zumindest alle Freien mit Rahmenvertrag durchgehend anzumelden.

Was kann ich tun?
So lange der rbb einen tageweise an- und abmeldet, hilft nur, niemals länger als vier Wochen ohne Beschäftigung zu sein. Weil als Beschäftigungstage auch Urlaubstage zählen, lohnt es sich, auch gegen Ende des Jahres noch ein paar Urlaubstage in der Hinterhand zu behalten, um im Fall der Fälle eine Durststrecke überbrücken zu können. Als Beschäftigungstage zählen übrigens auch Tage mit „Zuschuss im Krankheitsfall“ – also den Antrag schnell stellen, damit die Kasse bald weiß, dass sie es mit einem ordentlichen Mitglied zu tun hat, das vermeidet unnötige Irritationen. Besonders knifflig ist die Lage für alle Blockbeschäftigten, die auf Prognose quartalsweise ganz ohne Beschäftigung sind.

Was gilt bei Arbeitsunfällen?
Für alle Arbeitsunfälle, und das schließt den Weg zur Arbeit mit ein (nicht aber die Pausen), ist nicht die Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft zuständig. Dort sind alle sozialversicherungspflichten Freien Pflichtmitglied (der Sender meldet einen an). Selbständige können sich freiwillig versichern.

Ich bin mal selbständiger Autor, mal sv-pflichtiger Redakteur – was gilt für mich?
Leider beides. Es kann zwar sein, dass die Berufsgenossenschaft nicht so streng hinguckt, wenn man oft als Redakteur versichert ist. Aber genau genommen wäre z.B. ein Wegeunfall als Autor (auf dem Weg zum Interview umgeknickt) kein Fall für die Berufsgenossenschaft, jedenfalls nicht ohne freiwillige Versicherung. Ganz anders beim Wegeunfall des Redakteurs (auf dem Weg zum Interview umgeknickt) – hier muss die Berufsgenossenschaft zahlen.

Wo kann ich mich freiwillig versichern?
Hier: www.vbg.de. Ist nicht teuer.

Warum kann ich nach einem Arbeitsunfall nicht einfach zu meinen Hausarzt gehen?
Weil für die Folgen von Arbeitsfällen nicht die Krankenkassen, sondern die Berufsgenossenschaften aufkommen müssen. Sie haben eigene Ärzte unter Vertrag – die sogenannten Durchgangsärzte. Sobald man dem Hausarzt sagt, dass man einen Arbeitsunfall hatte oder auf dem Weg zur Arbeit war, schickt er einen zum Durchgangsarzt.

Mir doch egal, ob meine Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft mir den Gips bezahlt. Ich verschweige einfach, dass es ein Arbeitsunfall war.
Schlechte Idee, selbst wenn nie etwas davon herauskommt. Kurz gesagt: Die Leistungen in der Berufsgenossenschaft sind durchweg besser. Und wenn es zu Komplikationen, langwierigen Rehas oder sogar Berufsunfähigkeit kommen sollte, ist man bei der Berufsgenossenschaft genau da, wo man hingehört.

Wo finde ich einen Durchgangsarzt?
Im Internet unter www.dguv.de oder im Intranet über die Seite des Betriebsarztes (der ist übrigens kein Durchgangsarzt)

https://intranet.rbb-online.de/service/gesundheit

Erst ein Arbeitsunfall und dann noch ganz andere Abläufe …
Viel falsch machen kann man nicht, für die korrekte Meldung des Unfalls ist der Vorgesetzte zuständig. Der muss natürlich Bescheid wissen.

So schlimm war es doch gar nicht, ich mach da mal Eis drauf…
Tja, und wenn dann ein paar Tage später der Bänderriss diagnostiziert wird, muss man mühsam der Berufsgenossenschaft beweisen, dass es ein Arbeitsunfall war. Im Zweifel sofort nach dem Unfall zum D-Arzt.

Was macht eigentlich der Betriebsarzt – insbesondere für uns Freie?
Vor allem steht er für Beratung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz zur Verfügung, von Kopfschmerzen wegen stinkender Teppiche bis zu Schlafproblemen wegen Nachtarbeit. Er ist Ansprechpartner, wenn man Hilfsmittel braucht (von Bildschirmbrille bis zum höhenverstellbaren Schreibtisch). Außerdem führt er regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen durch. Nähere Informationen gibt es im Intranet unter https://intranet.rbb-online.de/service/gesundheit/.

Warum bezahlt der rbb einem eigentlich nur Bildschirmbrillen und keine Fernbrillen, zum Beispiel fürs Dienstautofahren?
Die Bildschirmbrille ist tatsächlich etwas Besonderes, weil der Gesetzgeber diesen Fall ausdrücklich geregelt hat. Das bedeutet aber nicht, dass andere erforderliche Hilfsmittel nicht übernommen werden – das ist aber immer vom Einzelfall abhängig. Stahlkappenschuhe fürs Kistenschleppen zahlt der rbb, Handschuhe sollten bei Produktionen sowieso immer bereitliegen. Wer zum Dienstwagenfahren eine Fernbrille braucht, sollte einen Termin mit dem Betriebsarzt machen.

Der Job macht mich fertig, ich brauch‘ ne Kur. Muss ich damit zum Betriebsarzt?
Nein, für Kuren sind die Kassenärzte zuständig. Aber wenn es dabei um gesundheitliche Probleme geht, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängen (Nachtarbeit oder so), kann der Betriebsarzt als Arbeitsmediziner dem Hausarzt ggf. Hinweise geben, die die Chance auf eine Kur verbessern.

 

Für die Freienvertretung
Christoph Reinhardt