Der Blick in die erste Freien-Statistik war ein bisschen schockierend. Von 1615 arbeitnehmerähnlichen Freien sollen gerade einmal 9 (in Worten: neun) Kolleginnen und Kollegen schwerbehindert sein. Falls das wahr sein sollte, entspräche das einer Quote von 0,5 Prozent. Gesetzlich vorgeschrieben ist bei Festangestellten für Betriebe wie unseren eine Quote von 5 Prozent. Laut statistischem Bundesamt haben 9,3 Prozent der Bevölkerung einen Schwerbehindertenausweis, und selbst wenn man nur diejenigen zwischen 25 und 65 Jahren berücksichtigt, müssten wir eigentlich 4-5 Prozent schwerbehinderte Kollegen in unseren Reihen haben. So wie es bei den Festen übrigens auch der Fall ist.
Die Zahlen stimmen also wohl nicht, höchstwahrscheinlich, weil nur ein Bruchteil der schwerbehinderten Freien den rbb darüber informiert. Selbstverständlich muss jeder selbst diese Entscheidung treffen – das Label „schwerbehindert“ ist sicher kein Vorteil im Konkurrenzkampf als Freier. Aber: Auch für Freie bietet das Schwerbehindertenrecht gewisse Vorteile, wenn auch nicht so wie bei den Festen.
Wer es nicht wissen sollte: Schwerbehinderte haben einen gesetzlichen Anspruch auf 5 (Arbeits-)Tage zusätzlichen Urlaub. Übersetzt in die Systematik des Freien-Urlaubs: 7 (Kalender-)Tage (also 49 statt der üblichen 42 Urlaubstage, wir klären das gerade mit der Personalabteilung).Wer die zusätzlichen Tage noch nicht beantragt hat: die Antragsfrist für das Urlaubsjahr 2014 endet Ende April.
Für Fragen steht gerne die Freienvertretung zur Verfügung (-80503), ebenso wie die gewählte rbb-Schwerbehindertenvertretung (Frau Sterz, -80400).