Archiv für den Monat: September 2009

Urheber-Honorarbedingungen: rbb bewegt sich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt Bewegung in den Verhandlungen über die „Honorarbedingungen für Urheber und Mitwirkende“!

Am 21. August hat der rbb zum ersten Mal signalisiert, dass der besonders umstrittene Online-Zuschlag von derzeit 2,5% nach dem 7. Tag auf den 4,5% angehoben werden könnte. Offen ist allerdings noch, welche Regelung für die ersten 7 Tage gelten soll. Wir fordern weiterhin, dass Urheber und Mitwirkende im rbb nicht schlechter gestellt sein dürfen als in den anderen ARD-Anstalten.

Ob die unterschiedlichen Auffassungen an diesem Punkt überwunden werden können, wollen Gewerkschaften und Geschäftsleitung beim nächsten Termin am 4. November klären. Dann soll es auch um alle anderen strittigen Themen gehen.

Bis dahin bitten wir euch mehr denn je:

Notiert alle eure Beiträge, die online gestellt werden, auch wenn das kürzer als sieben Tage sein sollte. Der rbb hat schon Anfang des Jahres verbindlich zugesagt, dass bei einer Einigung die künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten.

Gruß, Christoph

Honorartarifverhandlungen gescheitert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Gewerkschaften haben heute die Gehalts- und
Honorartarifverhandlungen für gescheitert erklärt. (Nähere
Informationen dazu im angehängten Flugblatt.)

Die Friedenspflicht endet am 30.09.09., am 1.10. darf gestreikt
werden. Informationen dazu findet Ihr ebenfalls im Anhang.

Wir laden Euch ein zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag,
22.09.2009 um 16:30 im Pavillon des ehemaligen inforadios in Berlin,
um über gemeinsame Aktionen zu diskutieren. Kommt zahlreich!

Mit freundlichen Grüßen

Euer ver.di GVV im rbb.

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

Diese Kröte schlucken wir nicht –
Gehalts- und Honorartarifverhandlungen von den Gewerkschaften für
gescheitert erklärt

Die Geschäftsleitung hat uns heute kein neues Angebot vorgelegt. Im
Gegenteil: Sie hat Vorbedingungen für die Verhandlungen aufgestellt,
die für alle Beschäftigten unzumutbar sind.

Mehr Geld soll es erst geben, wenn wir darüber verhandeln
–        auf die Dienstzeitstufen in den Gruppen E-L zu verzichten
–        eine Verschlechterung bei der Berechnung des 13. Monatsgehalts
hinzunehmen
–        die Endstufen in den Gehaltsgruppen A und B von der Zustimmung der
Intendantin abhängig zu machen.

Dazu lassen wir uns nicht zwingen! Deshalb haben wir die
Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt! Wir fordern reine Gehalts-
und Honorarhöhungen wie in den anderen ARD-Anstalten.

Nach Jahren magerer Tarifabschlüsse im rbb wollen wir, dass endlich
mehr Geld im Portemonnaie der Kolleginnen und Kollegen ankommt.

–        Wir kämpfen für eine soziale Komponente in Form eines Festbetrags!
–        Wir kämpfen für eine angemessene prozentuale Erhöhung der Gehälter!
–        Wir kämpfen für eine wertgleiche Erhöhung der tatsächlich gezahlten
Honorare für Freie!
–        Wir kämpfen für einen Abschluss, der uns wieder an das ARD-Niveau
angleicht!

Das können wir nur gemeinsam durchsetzen. Am 30.9. endet die
Friedenspflicht, am 1.Oktober darf gestreikt werden.
Darüber wollen wir mit Euch diskutieren ? am

Dienstag, 22.09.2009, um 16:30 Uhr
im ehemaligen inforadio-Pavillon, (FSZ Berlin)

Die Verhandlungskommissionen von ver.di und DJV (Journalistenverband
Berlin-Brandenburg/DJV)
Berlin, 18.09.2009

V.i.S.d.P.:         Dietrich Peters (ver.di Landesbezirk Berlin/Brandenburg)
Michael Rediske ( Journalistenverband Berlin- Brandenburg)
Bernd Träger (DJV Berlin)

.-.-.-.-.-.-.

Vergütungsrunde 2009
Informationen zum Streikrecht

1. Das Recht zur Teilnahme an Streiks steht jedem Beschäftigten zu,
Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern gleichermaßen. Deshalb
dürfen alle Beschäftigten streiken, auch die, die nicht
gewerkschaftlich organisiert sind.

2. Auch befristet Beschäftigte, Aushilfen und Freie haben ein
Teilnahmerecht, genauso wie Beschäftigte mit Leitungsaufgaben oder
Leitungsfunktionen.

3. Das Streikrecht endet auch nicht an ?dringenden betrieblichen
Bedürfnissen?. Das
heißt, der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Streiks nicht verbieten,
auch nicht in
noch so wichtigen Bereichen oder bei noch so wichtigen Aufgaben.

4. Die einzelnen Streikenden sind geschützt. Arbeitsrechtliche
Sanktionen des Arbeitgebers wegen Streikmaßnahmen sind illegal. Auch
Schikanen oder die Androhung von Konsequenzen, z.B. Abmahnungen oder
Kündigung, sind nicht erlaubt. Allerdings zählt die Zeit der
Arbeitsniederlegung nicht als Arbeitszeit und der Arbeitgeber kann die
ausgefallenen Stunden vom Gehalt abziehen oder gegen Mehrarbeit
verrechnen. Mitglieder erhalten aber bei einem eventuellen
Gehaltsabzug von ihrer Gewerkschaft Streikunterstützung nach den
jeweiligen Richtlinien.

5. Arbeitsniederlegungen sind nur zulässig, wenn eine Gewerkschaft
dazu aufgerufen hat und das Ziel besteht, damit den Abschluss eines
Tarifvertrages zu erreichen.

6. Jeder Warnstreik wird von den Streikleitungen der Gewerkschaften
ausgerufen und beendet. Die Streikleitungen, nicht die Streikenden,
tragen die rechtliche Verantwortung und übernehmen die Haftung, auch
bei Schäden.

7. Die Streikleitung organisiert die Einzelheiten und legt
insbesondere Beginn und Ende der Maßnahmen fest.

Tarifverhandlungen schwierig bis gescheitert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es kommt eine etwas längere Mail, weil wir Euch über zwei Dinge informieren wollen. Die weiteren Verhandlungen über die Mindestbedingungen für die Beschäftigung von Freien und die Tarifverhandlungen über Gehalts- und Honorarerhöhung.

Um beim letzten anzufangen: am Freitag, den 18. September, haben die Gewerkschaften die Gehalts- und Honorartarifverhandlungen im rbb für gescheitert erklärt. Der rbb wollte erst über Kürzungen und schlechtere Bedingungen bei bestimmten Gehältern verhandeln und dann ein Lohnangebot machen. Das haben die Gewerkschaften mit Recht abgelehnt. Was nun kommt, ist klar: der alte Tarifvertrag läuft am 30.September aus, das heißt, an diesem Tag endet die Friedenspflicht. Am 1. Oktober kann im rbb für höhere Honorare und Gehälter gestreikt werden und das dürfen alle Beschäftigten, Freie und Feste.

Am 22.9. wird es um 16.30 Uhr im  ehemaligen Inforadio-Pavillon eine Infoveranstaltung zum weiteren Vorgehen geben. Alle Freien sind selbstverständlich aufgefordert, zu kommen. Wir Freie haben allen Grund, uns an Kampfmaßnahmen zu beteiligen.

Denn auch die Tarifverhandlungen über die Mindestbedingungen sind am Mittwoch, den 16.9., leider nicht recht vorangekommen. Der rbb sollte uns einen Vorschlag mitbringen, wie es künftig mit der so genannten Kappungsgrenze aussehen soll. Es geht um die Bezahlung von Mehrarbeit und von Zuschlägen bei der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Der rbb sah sich nicht in der Lage uns einen Vorschlag zu machen, weil noch nicht klar sei, wie die künftigen Honorare aussehen. Wir sollten nach Meinung des rbb erst die gemeinsamen Honorare verhandeln und dann über Kappungsgrenzen sprechen. Wir sehen das genau anders herum. Wir haben einen Kompromiss vorgeschlagen, über den der rbb bis zum nächsten Termin am 23. Oktober um 12.00 Uhr in Potsdam (Raum 311) nachdenkt. Hauptpunkt ist, dass wir zunächst die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden festlegen wollen und dass Mehrarbeit auch tatsächlich bezahlt wird. Übergangsweise haben wir zudem vorgeschlagen, auch in Berlin
höhere Honorare an Sonn- und Feiertagen zu zahlen. Die freien Kameraleute in Berlin arbeiten ja an Sonntagen derzeit nicht und machen keine Überstunden, das könnten demnächst auch Grafiker und Cutter sowie weitere Gewerke machen.

Wir wollen nicht nur auf die Antwort des rbb warten, sondern schon vorher deutlich machen, dass wir bereit sind, für unsere berechtigten Forderungen zu kämpfen. Die Gelegenheit bietet sich am 1. Oktober!

Und weil es sicher Fragen dazu gibt:
Informationen zum Streikrecht

1. Das Recht zur Teilnahme an Streiks steht jedem Beschäftigten zu,
Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern gleichermaßen. Deshalb dürfen alle
Beschäftigten streiken, auch die, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind.

2. Auch befristet Beschäftigte, Aushilfen und Freie haben ein Teilnahmerecht,
genauso wie Beschäftigte mit Leitungsaufgaben oder Leitungsfunktionen.

3. Das Streikrecht endet auch nicht an „dringenden betrieblichen Bedürfnissen“. Das
heißt, der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Streiks nicht verbieten, auch nicht in
noch so wichtigen Bereichen oder bei noch so wichtigen Aufgaben.

4. Die einzelnen Streikenden sind geschützt. Arbeitsrechtliche Sanktionen des
Arbeitgebers wegen Streikmaßnahmen sind illegal. Auch Schikanen oder die
Androhung von Konsequenzen, z.B. Abmahnungen oder Kündigung, sind nicht
erlaubt. Allerdings zählt die Zeit der Arbeitsniederlegung nicht als Arbeitszeit und der
Arbeitgeber kann die ausgefallenen Stunden vom Gehalt abziehen oder gegen
Mehrarbeit verrechnen. Mitglieder erhalten aber bei einem eventuellen Gehaltsabzug
von ihrer Gewerkschaft Streikunterstützung nach den jeweiligen Richtlinien.

5. Arbeitsniederlegungen sind nur zulässig, wenn eine Gewerkschaft dazu
aufgerufen hat und das Ziel besteht, damit den Abschluss eines Tarifvertrages zu
erreichen.

6. Jeder Warnstreik wird von den Streikleitungen der Gewerkschaften ausgerufen
und beendet. Die Streikleitungen, nicht die Streikenden, tragen die rechtliche
Verantwortung und übernehmen die Haftung, auch bei Schäden.

7. Die Streikleitung organisiert die Einzelheiten und legt insbesondere Beginn und
Ende der Maßnahmen fest.

Mit den besten Grüßen,
für die Sprecherinnen

Marika Kavouras