Krankenversicherung der Rentner

Wer sein Leben lang gesetzlich krankenversichert war, sollte auch nach dem Renteneintritt weiter gesetzlich geschützt sein.  Diese Aufgabe übernimmt die sog. "Krankenversicherung der Rentner" (KVdR). Die Idee: der Renter zahlt weiter seine "Arbeitnehmerbeiträge" (7,3 Prozent der Rente), die Rentenkasse übernimmt den "Arbeitgeberanteil".

Das Problem für Freie, die der rbb nur tageweise an die Sozialversicherung gemeldet hat: sie erfüllen möglicherweise nicht die erforderliche "Vorversicherungszeit". Die ist für jeden Einzelfall aus der Formel berechnet: 90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens muss man gesetzlich krankenversichert gewesen sein.

Während das bei Kollegen, die monatlich gemeldet werden, kein Problem sein sollte, kommt es bei für Prognose-Freien darauf an, ob die Kasse die Tage oder die Monate wertet. Beispiel:  wer 40 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat und in den letzten 20 Jahren (zweite Hälfte) auf Prognose im Schnitt 8 Tage gearbeitet hat, war von den 7300 Kalendertagen gerade mal 1920 gesetzlich versichert - das wären nicht einmal 30 Prozent, erforderlich sind aber 90 Prozent. Selbst wenn die Krankenversicherung Monate berücksichtigt, kommen sogenannten Blockbeschäftigte (mit jeweils 2x3 Monaten ohne Beschäftigung) höchstens auf 50 Prozent.

Die Folge: statt der günstigen gesetzlichen Versicherung muss man sich freiwillig oder privat krankenversichern. Selbst die freiwillige Versicherung ist erheblich teurer als die gesetzliche, weil nicht nur die Rente, sondern alle andere Einnahmen herangezogen werden, die zum vollen Satz von 14,6 Prozent herangezogen werden.

Einzelheiten stehen hier.