Hamburger Modell

Nach längerer Krankheit kann ein stufenweiser Wiedereinstieg sinnvoll sein - zum Beispiel erstmal ein paar Stunden am Tag und dann langsam steigern. Die Einzelheiten muss man mit dem Arzt, der Kasse und dem rbb festlegen - bitte direkt die HA Personal ansprechen. Ja, das gilt im Prinzip für arbeitnehmerähnliche Freie genauso für feste, aber mit zwei wichtigen Einschränkungen:

  • man muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein (Privatversicherte sind also draußen)
  • und Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben

Auch aus diesem Grund ist wichtig: die Wahlerklärung abgeben!

Für Freie mit Bestandsschutz ist ein sogenntes "BEM-Verfahren" möglich, für langjährige Freie ebenfalls, aber ohne Rechtsanspruch.