VG Berlin: Die Freienvertretung darf nicht an der Ankündigung einer Beendigung mitwirken, sondern lediglich an der Beendigung.
OVG Berlin-Brandenburg: Die Freienvertretung hat kein Klagerecht.
BVerwG: Die Freienvertretung hat ein Klagerecht, aber darf nicht an der Ankündigung mitwirken.
BVerwG: Für Streitigkeiten zwischen der Freienvertretung und der Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.
LSG Berlin-Brandenburg: Wer regelmäßig auf Prognose für den rbb arbeitet, hat zwischen den einzelnen Tagen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Denn es handelt sich trotz der tageweisen Einsätze um ein Dauerrechtsverhältnis.
LArbG Berlin-Brandenburg: Ein Kameramann, der in einer Rundfunkanstalt nicht bei größeren Produktionen für Spielfilme oder Features selbstständig künstlerisch tätig ist, ist nicht programmgestaltend.
LArbG Berlin-Brandenburg: Eine Redaktionsassistentin ist in der Regel nicht programmgestaltend.
LArbG Berlin-Brandenburg (24 Sa 1625/18): Eine Statusklage auf Festanstellung ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn man einen Honorarrahmenvertrag abgeschlossen hat.