Honorarrahmen

Die rbb-Tarifverträge für die Honorare bestehen aus einem allgemeinen und zwei speziellen Teilen:

Die Mindestbedingungen sind der allgemeine Teil, da geht es um Zuschläge, Ausfallhonorare, Arbeitszeiten, ...

Im Speziellen geht es um die Frage: Wieviel Euro gibt es für welchen Job? Das steht im sogenannten "Honorrarrahmen".

Für die technischen Gewerke aus Produktion und Betrieb gibt es den Honorarrahmen Produktion.

Für die Tätigkeiten im Programm gibt es den Honorarrahmen Programm, der wiederum aus drei Teilen besteht:

Der Tarifvertrag über die Inkraftsetzung setzt den Start des Angleichungsprozesses auf den 1.1.2020 fest und regelt den Übergang bis zum Erreichen des Ziels – vor allem den Schutz bestehender Honorare vor Absenkung und die Dynamisierung bei regulären Tarifsteigerungen.

Der Honorarrahmen selbst definiert die Tätigkeiten und legt die Höhe neuen Honorare fest. Weil der Übergang stufenweise erfolgt, gibt es den Honorarrahmen in zwei Versionen:

  • Der „Start-Honorarrahmen“ trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. Weniger als die dort genannten Zahlen darf der Sender nicht mehr bezahlten.
  • Der (Ziel-)“Honorarrahmen“  enthält die Höhe der Honorare, die die Tarifparteien eigentlich für angemessen halten. Wann das Ziel erreicht wird, ist leider offen – aber bis dahin darf kein bisher übliches Honorar abgesenkt werden.