Um Schwangere zu schützen, gibt es eine Reihe von Beschäftigungsverboten. Während dieser Zeit bekommen Schwangere Mutterschutzlohn. Es gibt
- betriebliche Beschäftigungsverbote
- behördliche Beschäftigingsverbote
- ärztliche Beschäftigungsverbote.
Auch während der Mutterschutzfristen darf die Schwangere nicht eingesetzt werden - in diesem Fall wird aber Mutterschaftsgeld bzw. ein Zuschuss fällig.
Die betrieblichen Beschäftigungsverbote haben mit der Gesundheit der Schwangeren erstmal nichts zu tun, sondern mit deren Arbeitsplätzen. Der Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Strahlung spielt im rbb keine große Rolle. Körperlich anstrengende Arbeit gibt es vor allem in der Produktion (Heben und Tragen) bzw. überall dort, wo man über lange Zeit dieselbe Haltung einnehmen muss. Belastend sind auch Schichtarbeit, Mehrarbeit, Arbeit abends und in der Nacht. Warum Sonn- und Feiertagsarbeit schädlich sein soll, leuchtet vielleicht nicht allen ein, aber der Gesetzgeber verbietet solche Arbeitszeiten bei Schwangeren. Ausnahmen sind möglich, manche davon nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- Sonn- und Feiertagsarbeit ist möglich – wenn sich die Frau damit einverstanden erklärt (und keine Gefährdung absehbar ist)
- Mehrarbeit über 8,5 Stunden ist möglich – aber nur ab und zu und wenn es ausreichende Ruhezeiten
- Arbeit bis 22 Uhr ist möglich - wenn sich die Frau damit einverstanden erklärt und die Behörde dem erforderlichen Antrag nicht widerspricht.
- Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr ist grundsätzlich verboten. Nur die Aufsichtsbehörde kann eine Ausnahme davon machen.