Wer nachts (=zwischen 22 und 6 Uhr) arbeitet, bekommt einen Zuschlag von 25 Prozent - aber nur, wenn das Honorar unter der Kappungsgrenze liegt.
Wer nachts (=zwischen 22 und 6 Uhr) arbeitet, bekommt einen Zuschlag von 25 Prozent - aber nur, wenn das Honorar unter der Kappungsgrenze liegt.