rbb-Honorare sind brutto-Honorare. D.h.: Selbständige müssen die Umsatzsteuer abführen, bei abhängig Beschäftigten führt der rbb die Lohnsteuer ab und die Sozialabgaben.
Für Zuschläge gilt:
- Lohnsteuer fällt erst ab einem Stundensatz von 50 Euro an (Tagessatz: 400 Euro)
- Sozialversicherungspflichtig sind die Honorarteile, die 25 Euro pro Stunde (Tagessatz 200 Euro) übersteigen.
Beispiel: Bei einem Tagessatz von 240 Euro liegt der Stundensatz bei 30 Euro (240/8). Eine Stunde Nachtarbeit würde zu 7,50 Euro Zuschlag führen. Davon wäre 1,25 Euro SV-pflichtig, 6,25 wäre SV-frei.