Zumindest für die Journalisten und Künstler gilt: Jeder ist sozialversicherungspflichtig (Rente und Krankheit). Die Selbständigen über den Sonderweg KSK. Die abhängig Beschäftigen über die ganz normale Sozialversicherung - wie jeder festangestellte Arbeitnehmer auch. Allerdings standardmäßig zur "ermäßigten Beitragssatz", d.h.: ohne Anspruch auf Krankengeld.
Wenn der Sender abhängig beschäftigt ("auf Lohnsteuerkarte"), dem zieht er in der Regel auch Sozialbeiträge für die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ab. Normalerweise eigentlich monatlich, aber in vielen Fällen auch mit täglicher An- und Abmeldung.
Ein Sonderfall sind die unständig Beschäftigten. Für diese Gruppe entfällt die Arbeitslosenversicherung.