rbb-Honorare sind brutto-Honorare. D.h.: Selbständige müssen die Umsatzsteuer abführen, bei abhängig Beschäftigten führt der rbb die Lohnsteuer ab und die Sozialabgaben.
Für Zuschläge gilt: Lohnsteuer fällt meist nicht an, erst ab einem Stundensatz von 50 Euro an (Tagessatz: 400 Euro)