DJV-Kurzinfo Rechte im Streik

Wer darf streiken?

Streikberechtigt sind alle angestellten und arbeitnehmerähnlichen Journalist:innen im rbb. Es wird kein Unterschied gemacht zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nicht-Mitgliedern, alle dürfen streiken. Allerdings wirkt sich der Streik auf die DJV-Mitglieder anders aus als auf Nicht-Mitglieder: Die Gewerkschaft zahlt ihren streikenden Mitgliedern ein Streikgeld.

Dürfen Freie streiken?

Streiken dürfen nur diejenigen Freien, die arbeitnehmerähnlich sind. Schutzbedürftig ist auf jeden Fall wer unter die rbb-Tarifverträge fällt und zum Beispiel Anspruch auf Kranken- bzw. Urlaubsgeld hat. Wer Zweifel hat, ob er arbeitnehmerähnlich ist, kann sich vom DJV beraten lassen.

Wie streike ich richtig?

Die einzige Voraussetzung ist ein Streikaufruf der Gewerkschaft. Streikende verlassen ihren Arbeitsplatz und begeben sich zum Streiklokal. Das ist ein Gebot der Solidarität. Und es ist notwendig, um die aktuellen Informationen zu erhalten. Sie müssen sich nicht abmelden oder ausstempeln. Die Streiklisten, die als Beleg für das Streikgeld dienen, liegen im Streiklokal aus.

Kann man auch im Homeoffice streiken?

Ja, das kann man. Wer sich nicht im Streiklokal in eine Liste eintragen kann, meldet sich per E-Mail an
info@djvberlin.de und sagt Bescheid, dass er/sie seine/ihre Arbeit niederlegt. Wichtig ist, dem DJV Bescheid zu sagen. So kann Streikgeld ausgezahlt werden.

Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich streike?

Niemand muss sich bei seinem Vorgesetzten zum Streik „abmelden“. Keine bzw. keiner muss ausstempeln oder im Voraus mitteilen, dass er/sie streikt. Sie können den Betrieb einfach verlassen. Der DJV hat den rbb über die Streikaktion informiert.

Darf mein Arbeitgeber fragen, ob ich gestreikt habe?

Wenn der Arbeitgeber nach dem Streik fragt, ob Sie teilgenommen haben, müssen Sie diese Frage wahrheitsgemäß beantworten.