Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch in dieser Woche wieder was gelernt: Transparenz allein macht nicht glücklich. Erst recht nicht, wenn die neuen Erkenntnisse erst dann veröffentlicht werden, wenn es zu spät ist, sie zu ändern.
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Aber die Freienvertretung hat sich ganz fest vorgenommen, bei jeder passenden Gelegenheit positiv zu denken. Tolle Sonne diese Woche, tolles Wetter überhaupt! Tolle Kolleginnen und Kollegen! Guckt doch mal, wie der Zähler auf der Kampagnenseite der #wirsindnichtda-Orgagruppe hochrattert, das macht doch Lust auf ein, zwei Wochen gemeinsame rbb-Auszeit!
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Und dass das neue AT-Konzept der Intendantin überhaupt prominent im Intranet steht, ist doch immerhin ein gewisser Fortschritt. Denn zumindest kann jetzt niemand mehr sagen: Hamwa noch nie was von jehört. Wer sich die vorösterlich Laune nicht mit dem detaillierten Konzept verderben will, dem empfehlen wir die kompakte Stellungnahme der Frauenverteterinnen. Da muss man gar nicht viel hinzufügen. Schon weil die Freienvertretung ja sowieso kein bisschen zuständig ist für die Mobilitäts- und Mietzulagen, Versorgungszusagen, Rückfallpositionen bzw. Übergangsgelder der Führungsebene. Von sowas verstehen Freie einfach nichts.
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Verblüffend bekannt kommen uns aber die vielen Formulierungen vor, mit denen die Geschäftsleitung ein Problem mit der Befristung der AT-Verträge andeutet wie sonst nur beim Einsatz freier Mitarbeiter*innen. Befristete Führungskräfte sind demnach „arbeitsrechtliche Risiken“, ihr Einsatz müsse „rechtssicher“ und „tarifvertraglich legitimiert“, mit einen „strukturierten Verfahren“ so gestaltet werden, dass es die „aktuelle Rechtsprechung“ berücksichtigt. Klingt fast so, als wolle sich die Geschäftsleitung auf eine Klagewelle der AT-Kräfte vorbereiten. Das Problem: sachgrundlose Befristung (auch von Führungspositionen) ist gesetzlich zwei Jahre lang möglich. Darüber hinaus gilt: Einmal Chef, immer Chef.
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Ein Penny für jeden Gedanken der Personaler, die jetzt an ihren Gegenmaßnahmen herumtüfteln. AT-Zwangspausen statt Kettenverträge? Tageweise Becheftigung in freier Mitarbeit? (Das BPersVG hat erst kürzlich einen Passus für Programmchefs in freier Mitarbeit eingeführt.) Aber im Ernst: Die Freienvertretung empfiehlt natürlich den nachhaltigen Weg über einen Tarifvertrag. Und denkt sich: Je schneller die Gewerkschaften mit dem Bestandsschutz und der Einführung des Honorarrahmens fertig werden, desto eher können sie sich auch um die Befristung von Führungsfunktionen kümmern.
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Und immer positiv bleiben! Der schwarz-rote Koalitionsvertrag ist endlich fertig – und enthält auch einen Satz, den man sich schönlesen kann: „Bei allen notwendigen Reformprozessen im rbb werden die Interessen der festen und freien Beschäftigten im Blick behalten.“ Was auch immer das einmal bedeutet, wenn der Programmauftrag „zeitgemäß überarbeitet“ wird. Ansonsten will die Koalition, dass die Vergütung der Führungskräfte „gedeckelt und veröffentlicht“ wird. Wer will das nicht.
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In Kraft treten soll der Staatsvertrag schwarz-rot zufolge „im Jahr 2024“. Könnte (zu) knapp werden für „Freie in den Personalrat“, denn im Mai 2024 wird nicht nur der Personalrat neu gewählt (einschließlich arbeitnehmerähnlicher Freier) – sondern auch die Freienvertretung für vier weitere Jahre, wenn der Staatsvertrag bis dahin nicht geändert ist. Kann man sich zwar auch irgendwie schönreden, so eine doppelte Interessenvertretung. Aber wir hoffen trotzdem, dass sich Berlin und Brandenburg schneller einig werden.
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Wann auch immer der Staatsvertrag gilt, die neue Geschäftsleitung wird aber auf jeden Fall nach den alten Spielregeln ausgesucht. Die Stellenanzeige ist raus, gesucht wird für fünf Jahre: Eine Intendant*in für den rbb. Die Stellenbeschreibung ist denkbar knapp („die/der Intendant*in leitet den Sender“). Wer sich bewerben möchte: Bis zum 30. April läuft die Frist, danach wird die Findungskommission ein Ranking der Bewerber*innen erstellen und dem Rundfunkrat zu Wahl vorlegen.
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Dasselbe Datum, ganz anderes Thema: Am 30. April ist auch die Deadline für Resturlaub. Bis dahin akzeptiert die Personalabteilung die Anträge in der Regel – danach aber nicht mehr.
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Übrigens: Im ARD-Freienrat tauschen wir uns gerade über die Situation der schwerbehinderten Freien in den verschiedenen Sendern aus. Erstaunlich unterschiedlich. Dass Schwerbehinderte nach SBG IX zum Beispiel Anspruch auf eine Woche Zusatzurlaub haben, ist einigen Sendern nicht bekannt. In anderen wird abgestritten, dass es überhaupt für Freie einen gesetzlichen Anspruch gibt. Ein Sender gewährt Freien im Schichtdienst sechs Zusatztage – und der rbb hat in seinem Tarifvertrag sogar sieben Tage festgeschrieben (naja, Kalendertage …). Das wissen hier doch alle, oder?
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Jemand noch ohne Homeoffice-Vereinbarung? Geht wirklich ganz einfach, die Freienvertretung hat es selbst ausprobiert! Eine Mailvorlage an die Führungskräfte hatte die Personalabteilung ja schon letzte Woche ins Intranet gestellt, jetzt ist der Infokasten nochmal mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung ergänzt worden – und das allerbeste: der Link auf das eFormular, mit dem man sich die Arbeitnehmerähnlichkeit bescheinigen lassen muss, ist inzwischen auch mit einem Klick erreichbar. Da gibt’s wirklich nichts zu meckern.
In diesem Sinne: Frohe Ostern!
Eure Freienvertretung
Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, ersetzt den URL-Anfang (https://intranet.rbb-online.de/) durch https://mein.rbb-online.de:11005/.