Coronaregelungen + Bestandsschutz + Honorarrahmen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

fünf rbb-Coronafälle in einer einzigen Woche. Auch wenn unsere 7-Tage-Inzidenz damit immer noch niedriger ist als die von Berlin und nur etwas höher als die von Potsdam – das geht in die falsche Richtung.

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Und nein, es gibt immer noch keine Sonderregelungen für Risikogruppen oder wenn Beschäftigung coronabedingt ausfällt. Die Intendantin hat uns geschrieben, dass das in der jetzigen Situation nicht erforderlich sei. Man kümmere sich aber um jeden Einzelfall. Wenn wir dabei (nach)helfen können – bitte meldet euch.

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Wer sich in Zeiten strikter Kontaktbeschränkungen einsam fühlt, kann sich ja nebenbei mal was Schönes gönnen. Zum Beispiel den Resturlaub beantragen! Seit diesem Jahr haben wir Freien 43 Tage – bloss nicht verfallen lassen. Funfact: In den letzten Jahren hat in etwa jede*r Zehnte von uns keinen Antrag gestellt. Bitte hier klicken.

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Auch schön: Am Mittwoch hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zum Thema Bestandsschutz-Tarifvertrag Recht gesprochen. Und klargestellt: Hoch kreativ sein ist nicht dasselbe wie „inhaltlich programmgestaltend“. Mag der rbb seine Toningenieure oder Designer auch als Redakteure abrechnen, so ändert das nichts am Anspruch auf Bestandsschutz. „Manche Sender behaupten sogar, dass ihre Beleuchter programmgestaltend tätig sind“ (nicht der rbb), beklagte sich der Vorsitzende Richter über den substanzlosen Vortrag des Justitiariats. Wir freuen uns jedenfalls sehr mit dem Kollegen Toningenieur über Bestandsschutz bis zur Rente. Und falls ihr den Eindruck habt, dass es bei eurer Arbeit vielleicht auch nicht immer auf eure individuellen politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen Auffassungen ankommt, sollten wir uns das genauer ansehen. Auch wenn wir meinen: Bestandsschutz muss es für alle geben, auch für Programmgestaltende!

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Und es kann nicht sein, dass die zuständige Interessenvertretung davon abhängt, ob die Freien inhaltlich-programmgestaltend arbeiten oder NPG-Status haben. Der jüngste Referentenentwurf zum neuen Bundespersonalvertretungsgesetz sieht genau das vor: NPG-Freie sollen in Zukunft durch den Personalrat vertreten werden – die Programmgestaltenden bleiben auf der zweitklassigen Freienvertretung sitzen. Auch wenn wir da natürlich etwas befangen sind und es für die NPG-Kolleg*innen ein echter Fortschritt wäre – wir halten nichts von der Idee und verweisen ansonsten auf den ARD-Freienrat. Der fordert: Freie in den Personalrat. Alle. Am Donnerstag gibt es dazu eine Anhörung im Bundesinnenministerium. Wir hoffen auf Einsicht.

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Der ARD-Freienrat bereitet unterdessen auch den jährlichen Freienkongress vor. 2021 als Onlineformat. Merkt euch schon mal die dritte Aprilwoche vor (20.-24.4.): Aus Berlin liefern wir die politische Debatte um faire Interessenvertretungen zu. Die Kolleg*innen in Köln diskutieren über das schwierige Verhältnis von Rundfunkfreiheit und Arbeitsrecht. Wir beraten über die besten Bestandsschutz-Verträge der Republik. Und über die Lehren aus einem Jahr Corona und Homeoffice.

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Wer sich noch an unserer rbb-Umfrage zu den Corona-Arbeitsbedingungen im Sender („Die einen im Homeoffice – und die anderen?“) beteiligen möchte: Die läuft (nur) noch bis Ende nächster Woche.  Von den 300 Teilnehmenden bisher sind 30 Prozent Freie. Ob das repräsentativ für die Anwesenheit im Sender ist?

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Das Highlight der kommenden Woche steht für kommenden Donnerstag im Kalender: Die Gewerkschaften und die Geschäftsleitung setzen die Verhandlungen in der Tarifkommission um den Honorarrahmen Programm fort. Die Älteren erinnern sich: Nach der letzten Sitzung im Juli hatte man sich auf August vertagt mit dem Ziel, die Ergebnisse zum 1.10. umzusetzen. Der Augusttermin ist ausgefallen, passiert ist leider seitdem gar nichts. Funfact: Am BER fliegen inzwischen Flugzeuge. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung