Alte*r, was diese Woche wieder los war!

Newsletter der Freienvertretung 03.08.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Too Darn Hot“ sang Lisa Fitzgerald schon 1948 und das galt auch für das Raumklima in der Freienvertretung in der vergangene Woche. Viele Mitarbeiter*innen des rbb scheinen bei der brütenden Hitze die einzig richtige Konsequenz zu ziehen und gönnen sich ein paar Tage Urlaub. Andere fragen uns, ab wann es denn „Hitzefrei“ gäbe, was dem FvD dann die Lektüre der Arbeitsstättenverordnung beschert. Nein, ganz im Ernst, für die Freienvertretung bedeutet die Ferienzeit einerseits etwas ruhigere Tage, die uns die Möglichkeit geben, liegen gebliebene Dinge zu bearbeiten. Andererseits ist es auch nicht immer einfach, im Haus die richtigen Gesprächspartner*innen zu finden, die zur Lösung bestimmter Probleme freier Mitarbeiter*innen beitragen können.

Und davon gab es auch diese Woche einige. Ein großes Themenfeld bleibt der Bestandsschutz TV und seine unterschiedlichen Interpretationen durch Vorgesetzte. Immer wieder erhalten wir Fragen zur Dispositionspraxis und zum Umfang der Anzahl von Tagen, die sich bestandsgeschützte Mitarbeiter*innen der Disposition zur Verfügung stellen müssen. Da die individuellen Bestandsschutzvereinbarungen in ihrem Umfang stark variieren, kann hier keine allgemeingültige Antwort gegeben werden. Klar sollte aber sein, dass ihr die Beratung der Freienvertretung in Anspruch nehmen solltet, wenn ihr den Eindruck habt, dass garantierte Beschäftigungstage und verlangte Verfügbarkeitstage nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Auch aus Absatz 3.3. des Bestandsschutztarifvertrages ergeben sich immer wieder Fragen von freien Mitarbeiter*innen. „Kann der rbb neue freie Mitarbeiter*innen in meinem Bereich einsetzen, ohne bestandsgeschützten Kolleg*innen zusätzliche Einsatzangebote unterbreitet zu haben“. Nein, das kann er nach unserer Auffassung nicht. Sollte er aber nachweisen können, dass nicht genügend bestandsgeschützte freie Kolleg*innen zu einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung standen, steht es ihm natürlich frei, andere freie Mitarbeiter*innen zu beschäftigen. Aber auch hier gilt: Im Zweifel die Freienvertretung einschalten!

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Aus Konflikt- und Beratungsfällen, die spezifisch Frauen oder schwerbehinderte Kolleg*innen betrafen, zeigte sich erneut, wie unzureichend das geltende Freienstatut des rbb ist. Umso erfreulicher, wie unkompliziert und kompetent die Frauenvertreterin Lydia Lange, und die Vertreterin schwerbehinderter Menschen, Heike Sterz, uns bei unserer Arbeit unterstützen. Danke dafür!

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Ein ruhiges erholsames Wochenende an angenehm klimatisierten Orten

wünscht eure Freienvertretung