Die Freienvertretung freut sich sehr, dass nach zehn Jahren Verhandlungszeit der neue Manteltarifvertrag für Festangestellte endlich in Kraft tritt. Auch wenn die Tarifparteien an einigen Stellen Kompromisse eingehen mussten, bringt der neue Mantel klare Verbesserungen. Vor allem für die Brandenburger Kolleginnen und Kollegen – aber auch für die Berliner überwiegen die Vorteile.
Das vielleicht Wichtigste: 14 Jahre nach der Senderfusion gelten nun gleiche Rechte für alle Festangestellten, egal ob mit ORB- oder SFB-Herkunft!
Nachdem diese wichtige rbb-Baustelle erfolgreich abgeschlossen ist, sind nun die Freien dran. Wir hoffen, dass sich die Tarifparteien jetzt mit voller Kraft dafür einsetzen, den „Mantel der Freien“ zu reformieren. Der seit 2008 geltende, stark renovierungsbedürftige Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (sog. 12-A-Tarifvertrag) hat erhebliche Lücken und erfüllt wichtige Schutzfunktionen nicht. Bei längeren Erkrankungen beispielsweise können Freie in materielle Not geraten, weil sie durchweg wesentlich schlechter gestellt sind als ihre fest angestellten Kolleginnen und Kollegen.
Vor zwei Jahren hatte die Freienvertretung die Aufnahme von Tarifverhandlungen gefordert. Die Verhandlungspartner trafen sich zu einer kurzen Auftaktrunde im Herbst, doch dann hatte die rbb-Geschäftsleitung bereits vereinbarte Verhandlungen abgesagt. Bislang sind die Tarifpartner nicht wieder zusammen gekommen!
So wichtig es für den rbb ist, regelmäßig sowohl feste als auch freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen zu können, so selbstverständlich muss es sein, dass für alle Kolleginnen und Kollegen dieselben Standards gelten. Natürlich jeweils passend zu den arbeitsrechtlichen Voraussetzungen ihrer Beschäftigung. Der neue Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer ist eine gute Basis, um auch den Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen zu modernisieren. Denn vielfach sind Freie deutlich schlechter gestellt als Feste, zum Beispiel im Krankheitsfall oder wenn sie Angehörige pflegen müssen. Das muss dringend geändert werden.
Auch auf viele soziale Rechte, die für Feste selbstverständlich sind, müssen Freie noch immer verzichten bzw. sind erheblich schlechter gestellt.
- Zahlung im Krankheitsfall ab dem 1. Tag,
- Weiterbeschäftigung bei Leistungsminderung oder drohender Gesundheitsgefährdung (z.B. bei Nacht- und Wechseldiensten)
- Anerkennung von Eltern- und Pflegezeiten zur Betriebszugehörigkeit
- Schutzfristen und Abfindungen bei Beendigung der Beschäftigung
- Arbeitszeitgestaltung
- Qualifizierung/Fortbildung
- voller Urlaubsanspruch
- betriebliche Altersversorgung
- Zahlung bei notwendiger Abwesenheit (z.B. wegen Arztbesuchen, staatsbürgerlichen Pflichten, Gewerkschaftsarbeit)
Garanten für ein gutes Programm sind gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – feste und freie gleichermaßen. Um auch gute Arbeit abliefern zu können, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Eine vernünftige soziale Absicherung und gleiche Rechte gehören dazu – auch für Freie!
Die rbb-Freienvertretung