Das „Krankengeld“ ist korrekterweise eigentlich der „Zuschuss“ des Senders zu den Zahlungen der Krankenkasse: Der Sender stockt damit die Leistungen der Krankenversicherung auf den Durchschnittsverdienst auf.
Der rbb zahlt (auf Antrag!) ab dem 4. Tag bis mindestens zum 39. Tag.
Wer länger dabei ist, bekommt auch länger Geld: nach 5 Jahren: 87 Tage, nach 10 Jahren: 178 Tage.
Achtung:
Um in den Genuss der längeren Zahlungen zu kommen, musst du in allen Beschäftigungsjahren mindestens an 72 Tagen beschäftigt gewesen sein (inklusive Urlaub).
Um auch Zwangspausen-Geschädigten die längeren Zahlungen zu ermöglichen, gibt es den wohl unverständlichsten Tarifvertrag in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Siehe §8 – und bitte die Fußnoten beachten !