Wer lange dabei ist, soll auch Planungssicherheit haben, wenn er irgendwann nicht mehr dazu gehören soll. Der Sender muss dem Mitarbeiter rechtzeitig Bescheid geben, wenn er nicht mehr oder viel weniger (mindestens 25% weniger als im Vorjahr) beschäftigt werden soll.
- Nach 5 Beschäftigungsjahren: 3 Monate vorher.
- Nach 10 Beschäftigungsjahren: 6 Monate vorher.
- Nach 20 Beschäftigungsjahren: 12 Monate vorher.
Tut er das nicht, muss er dem Mitarbeiter Geld zahlen – pro Monat ein Durchschnittsentgelt des Vorjahres.
Achtung: Für die längeren Fristen muss man mindestens 72 Tage im Jahr beim RBB gearbeitet haben und an mindestens zwei Tagen im Kalenderdritteljahr!
Die zahlreichen Details regelt der Tarifvertrag in § 6.