Allgemeiner Beitragssatz (Krankengeld)

Wenn der rbb Freie in abhängiger Beschäftigung einsetzt (und das tut er in aller Regel), führt das zu Sozialversicherungspflicht, genau wie bei Arbeitnehmern mit Arbeitsvertrag. Allerdings trickst der geizige zu Wirtschaftlichkeit verpflichtete rbb im Dschungel des Arbeits- und Sozialrechts für Freie, um ein paar Euro zu sparen.

Gegenüber der Krankenkasse stellt er es so dar, als seien wir sozialversicherungsrechtlich Selbständige, für die nur ein so genannter "ermäßigter Beitragssatz" fällig ist. 14 Prozent statt 14,6 Prozent - das bedeutet für den Arbeitgeberbeitrag des rbb: 0,3 Prozentpunkt Ersparnis pro Freien. Und auch für die so versicherten Freien ist der Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung ein bisschen billiger.

Das Problem: Zum ermäßigten Beitragssatz gibt es nicht die volle Leistung, denn es fehlt der Anspruch auf Krankengeld, wenn nach sechs Wochen die Zahlung im Krankheitsfall endet (bei Angestellten: die Lohnfortzahlung). Normalerweise übernimmt zu diesem Zeitpunkt die Krankenkasse und sorgt mit dem Krankengeld für die Basisabsicherung. Aber nur für Menschen, die zum allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent) versichert sind. Klartext: Wer zum ermäßigten Beitragssatz versichert ist, bekommt weder Krankengeld noch Mutterschaftsgeld und auch nicht die Leistungen, die Krankengeld voraussetzen (Kinderkrankengeld, Corona-Hilfen, ...)

Darum empfehlen wir dringend allen, auf den allgemeinen Beitragssatz zu wechseln. So lange der rbb uns falsch anmeldet, ist das nur durch die sogenannte Wahlerklärung möglich.  Bei den meisten Krankenkassen genügt ein formloser Antrag (z.B. so):

Betreff: Versicherungsschutz zum allgemeinen Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld

Ich möchte mich mit Anspruch auf Krankengeld für die Zeit ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung versichern. An diese Wahl bin ich drei Jahre gebunden. Ich wähle den Krankengeldanspruch ab dem nächsten Monat. Ich bin arbeitsfähig.

Falls es beim spontanen Gespräch mit Krankenkassen-Mitarbeitenden deswegen zu Irritationen kommt, liegt das wahrscheinlich daran, dass dieses Problem in deren sonstigem Arbeitsalltag so gut wie nie vorkommt und daher oft  mit dem Wunsch nach einem Wahltarif verwechselt wird. Stellt bitte klar, dass es um "Versicherungsschutz zum allgemeinen Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld" geht. Oder gebt die Wahlerklärung gleich schriftlich ab.