Rahmenvertrag

Der erste Rahmenvertrag fühlt sich vielleicht wie ein Ritterschlag an – endlich gehört man richtig dazu. Letztlich soll er aber vor allem eines bewirken: Freie sind keine Festen und sollen es auch nie werden. Insofern haben Freie zunächst keinen Vorteil von einem Rahmenvertrag. Er stellt nur in einigen Punkten klar, wie Freie behandelt werden müssen, damit sie möglichst wenig Erfolg bei einer Statusklage auf Festanstellung haben.

Kernidee: Sollte mal ein Arbeitsgericht feststellen, dass der Freie eigentlich doch ein Fester war (bei Programmgestaltenden nicht sehr wahrscheinlich), sorgt der Rahmenvertrag dafür, dass das Gericht von einem befristeten Arbeitsverhältnis ausgehen muss. Sodass jemand, der sich erfolgreich eingeklagt hat, nach kurzer Zeit wieder draußen wäre.

Deswegen ist die Laufzeit auch auf maximal drei Jahre begrenzt. Üblich sind aber auch Verträge mit einem oder zwei Jahren. Seit der Abschaffung der Zwangspause können aber unbegrenzt viele Rahmenverträge aufeinander folgen.

Zwei Vorteile hat der Rahmenvertrag immerhin: Er ist die Voraussetzung, dass der Sender einen „Vollzeit“ (über die Prognose hinaus) arbeiten lässt. Und die Sozialversicherung schließt aus der Existenz so einer befristeten Vereinbarung, dass es sich um ein Dauerbeschäftigungsverhältnis handelt - das hat Vorteile vor allem für die Rente.

Geregelt ist das durch die Dienstanweisung für den Einsatz Freier Mitarbeiter/innen beim RBB.

Verwandt sind die Moderatorenvereinbarung und die Sondervereinbarung, die für nicht programmgestaltende Freie eingesetzt wird. Etwas ganz anderes ist dagegen der sogenannte Honorarrahmenvertrag.