Zwangspause

Die Älteren erinnern sich: Nach zehn Jahren mit 6-monatiger Zwangspause für alle Freien mit Rahmenvertrag verzichtete der rbb zum 1. September 2013 ersatzlos auf dieses Instrument. Für alle Freien? Nicht ganz: Für einige nicht programmgestaltende Mitarbeiter mit Rahmenvertrag (sollte es eigentlich gar nicht geben). Das wird im Einzelfall entschieden. Und für Zeitverträgler gilt die Regelung allerdings weiter: 6 Jahre arbeiten, 6 Monate Zwangspause (vgl. Dienstanweisung §8).