Ob man studiert oder nicht ist für Freie natürlich Privatsache. Es gibt aber u.U. trotzdem zwei unterschiedliche Auswirkungen auf eine Beschäftigung beim rbb.
1. Wer eine Studentenvereinbarung unterzeichnet, kann einen Studentenjob bekommen, der in der Regel knapp über dem Mindestlohn honoriert wird. Man ist dabei ganz normaler freier Mitarbeiter und kann auch einen arbeitnehmerähnlichen Status erreichen kann. Wer tarifierte Tätigkeiten (z.B. Assistenz) ausübt, muss auch das normale Tarifhonorer bekommen. Einziger Unterschied: Der rbb darf nach Abschluss einer Studierendenvereinbarung stundenweise abrechnen, während sonst Tagessätze Pflicht sind (es müssen aber mindestens vier Stunden am Tag vergütet werden). Die Leitlinien sind alledings restriktiv: Länger als 2 Jahre soll niemand mit SV arbeiten - über Ausnahmen entscheidet die Personalabteilung.
2. Die Krankenversicherung ist für Studierende besonders günstig, für eine Weile jedenfalls. Wer die gesetzlichen Grenzen erreicht hat, muss ganz normal über den rbb versichert werden. Wer den Übergang nicht an die Personalabteilung kommuniziert, darf sich nicht wundern, auf den erheblichen Kosten für eine freiwillige Krankenversicherung sitzen zu bleiben.