Krankenversicherung (Studierende)

Studierende sind erstmal ganz normale freie Mitarbeitende. Besonderheiten gibt es aber ggf. durch eine Studierendenvereinbarung oder bei der Krankenversicherung (und Plfegversicherung). Gerade bei der Krankenversicherung kann es durch Statuswechsel teure Probleme geben. Leider ist die Lage durch Ausnahmen (und Ausnahmen von den Ausnahmen) unübersichtlich:

  • Grundsätzlich muss jeder Mensch in Deutschland krankenversichert sein. Entweder gesetzlich, freiwillig oder privat.
  • Studierende sind grundsätzlich ein Fall für die gesetzliche Krankenversicherung, man kann sich aber befreien lassen (z.B. wenn man vorher privat versichert war)
  • Wer nicht älter als 25 ist, kann über die Eltern familienversichert sein (über die Ehepartner auch länger),
  • aber nicht, wenn man "zu viel" verdient (435/450 Euro beim Minijob). Ausnahme: unregelmäßige Arbeit in den Semesterferien oder der Status als Werksstudent.
  • Wer nicht familienversichert und hauptsächlich studiert, ist selbst gesetzlich versichert, zunächst zu einem sehr günstigen Tarif (80-90 Euro),
  • aber nicht, wer älter als 30 ist oder das 14. Fachsemester hinter sich hat.
  • Wer "zu alt" ist oder "zu lange" studiert hat, muss sich freiwillig oder privat versichern.
  • Eine freiwillige Versicherung für Studierende zum ermäßigten Tarif ist immer noch viel billiger (ca. 140-150 Euro) als eine "normale" freiwillige KV für Selbstädnige (> 400 Euro), aber nur, wenn man nicht zu viel verdient (höchstens 1050 Euro im Monat). Wichtig: Es gibt dabei kein Krankengeld und kein Mutterschaftsgeld!