Während die Höhe der Honorare und die genauen Tätigkeitsbeschreibungen in den Honorarrahmen geregelt sind, geht es im Tarifvertrag über die Mindestbedingungen um die Rahmenbedingungen der Beschäftigung, z.B.:
- 8-Stunden-Tag
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit, Überstunden für Honorare unter der Kappungsgrenze
- Dienstplanung und Abrechnung
- schriftliche und mündliche Verträge
- Ausfallhonorare
Dabei gibt es gewisse Überschneidungen mit dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen ( = die “festen Freien”). Die Mindestbedingungen gelten aber für alle freien Mitarbeiter des rbb.