Zahlung im Krankheitsfall

Schon “Krankengeld” beantragt? Korrekterweise nennt man das Äquivalent der Lohnfortzahlung der Festen bei Freien "Zahlung im Krankheitsfall" . Das ist ein Zuschuss des Senders zu den Zahlungen der Krankenkasse: Der Sender stockt damit die Leistungen der Krankenversicherung auf den Durchschnittsverdienst auf.

  • Voraussetzung ist eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein").
  • Der rbb zahlt (auf Antrag!) mindestens bis zum 42. Tag.
  • Wer länger dabei ist, bekommt auch länger Geld: nach 5 Jahren: 90 Tage, nach 10 Jahren: 180 Tage. Um in den Genuss der längeren Zahlungen zu kommen, musst du aber in allen Beschäftigungsjahren mindestens an 72 Tagen beschäftigt gewesen sein.

Achtung! Die Höhe des Zuschusses wird auf 365-Tage-Basis berechnet, liegt also deutlich niedriger als ein normaler Tagesverdienst. Wer arbeitet schon 365 Tage im Jahr? Je weniger Tage man arbeitet (Teilzeit/Prognose), desto größer die Abweichung nach unten. Dieses System geht davon aus, dass man sich auch an den Tagen krank meldet, an denen man nicht arbeitet. Wer denkt: "Ich melde mich natürlich nur an den Tagen krank, wo ich auch Dienst gehabt hätte und ausfalle", macht also einen Denkfehler. Immer auch die Krankheitszeiten melden, an denen kein Dienst ausfällt, sonst rechnet sich das nur für den rbb!

(Vgl. 12a-Tarifvertrag 8ff.)

Um auch Zwangspausen-Geschädigten die längeren Zahlungen zu ermöglichen, gibt es den wohl unverständlichsten Tarifvertrag in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Siehe §8 – und bitte die Fußnoten beachten !