Ein BEM-Verfahren soll dafür sorgen, dass man nach längerer Krankheit wieder gut in den Beruf einsteigen kann - ohne gleich wieder zu erkranken. Daran hat auch der Arbeitgeber ein Interesse, so dass sogar etwas Geld zur Verfügung steht. Das Verfahren wurde für Feste entwickelt, kann aber im Einzelfall auch für langjährge Freie angewendet werden. Freie mit Bestandsschutz und Honorarrahmenvertrag haben sogar einen Anspruch.
Kurz gesagt: In dem Verfahren setzen sich die Betroffenen mit der Personalabteilung, der Freienvertretung, ggf. dem Betriebsarzt und dem Bereich zusammen, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Das kann vom Hamburger Modell über technische Hilfsmittel bis zu personeller Unterstützung reichen.