Krankenversicherung (Zuschuss zur privaten)

Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist (wegen Selbständigkeit oder der dauerhaften Überschreitung der Verdienstgrenze) und auch nicht in der KSK, bekommt auf Antrag einen Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung. Einzelheiten regelt der Tarifvertrag über die Mindestbedingungen. Ohne Antrag keine Leistung - nicht zu lange warten: Nach vier Jahren sind auch Sozialleistungen verjährt.