ver.di-Pressemitteilung zum Freienstatut

ver.di fordert wirksame Interessenvertretung für Freie beim rbb

Ohne freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnte der Rundfunk Berlin-Brandenburg seine sechs Hörfunkprogramme und das Fernsehprogramm nicht auf die Beine stellen: ca. 1400 freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind journalistisch und in Technik und Produktion eingesetzt. Eine gesetzliche Interessenvertretung haben sie jedoch nicht. Morgen, am Donnerstag, 8. Mai 2014, will die rbb-Intendanz dem Rundfunkrat ein so genanntes Freienstatut  zur Genehmigung vorlegen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Mitglieder des Rundfunkrats des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) aufgefordert, diesem Statut so nicht zuzustimmen. „Was die rbb-Intendanz dem Rundfunkrat als ‚Freienstatut‘ vorlegt, verdient diese Bezeichnung nicht. Weder erfüllt es die Erwartung der freien Kolleginnen und Kollegen noch die des brandenburgischen Landtags, die dieser in seinem „Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften – Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung  “ im November vergangenen Jahres beschlossen hat“, erklärt ver.di-Landesbezirksleiterin Susanne Stumpenhusen. Scharf kritisiert Stumpenhusen, dass die rbb-Intendanz diesen Entwurf offenbar in einer nicht öffentlichen Sitzung des rbb- Rundfunkrates behandeln und beschließen lassen wolle. „Der dem Rundfunkrat zur Genehmigung vorgelegte Entwurf ist weder im Dialog mit den Freien-Vertretern erarbeitet worden, noch beinhaltet er effektive Mitbestimmungsrechte für sie“, unterstrich Stumpenhusen. So sollen beispielsweise die  – ähnlich fest beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – fest eingegliederten freien Beschäftigten von der Mitbestimmung zu Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ausgeschlossen werden, obwohl sie genauso betroffen sind.

Dies läuft auch dem Auftrag des brandenburgischen Landtags zuwider. Darin heißt es: „Der Landtag erwartet von der Intendanz des rbb, dass diese unverzüglich im Dialog mit den Vertretern der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Statut erarbeitet, damit es einer institutionalisierten Freienvertretung möglich ist, Arbeitnehmerrechte und -interessen der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten des rbb effektiv vertreten zu können.“

Die Vertretung der Freien, rbbpro, sowie die Gewerkschaften ver.di und DJV haben bereits Anfang Januar einen Entwurf vorgelegt, der diesen Vorgaben entspricht. Die rbb-Vertretung hat sich jedoch bisher geweigert, wirksame Mitbestimmungstatbestände und -durchsetzungsmöglichkeiten zu schaffen. „Der rbb-Rundfunkrat hat es nun in der Hand, den Weg frei zu machen für eine wirksame Mitbestimmungspraxis“, fordert Stumpenhusen.