Wahlerklärung

Wer sie noch nicht abgegeben hat, sollte das unbedingt tun.

Sonst gibt es nach 6 Wochen kein Krankengeld mehr. Und damit auch kein Kinderkrankengeld. Keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die Beiträge für die Krankenversicherung muss man auch noch selbst bezahlen!

Und das will doch keiner riskieren für lumpige 0,6 Prozent Ersparnis bei den Krankenkassenbeiträgen!

So sieht eine Wahlerklärung aus (Beispiel TK, alternativ eine allgemeine Formulierung für andere Kassen). Nicht zu verwechseln mit einem Wahltarif. Das ist eine private Zusatzversicherung bei einer gesetzlichen Kasse. Siehe auch: Allgemeiner Beitragssatz (Krankengeld).