Ganz wichtige Kategorie und überhaupt die Grundlage, warum der rbb so viele Freie beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1982 in etwa so argumentiert:
Programmgestaltende Mitarbeiter sind diejenigen, die das Programm so stark prägen, dass sie im Interesse der Rundfunkfreiheit besonders leicht austauschbar sein müssen.
Dass deswegen gleich alle frei beschäftigt werden müssen, kann man nicht daraus ableiten. Aber: Programmgestaltend sein ist zumindest ein Grund für eine befristete Beschäftigung. Der Rest regelt der rbb-Staatsvertrag, der neben der befristeten auch die freie Beschäftigung vorsieht.