Die Meldungen an die “Verwertungsgesellschaft Wort” ist für alle Urheber ein Muss – es gibt Bargeld aus der Verwertung von Urheberrechtabgaben, etwa auf Kopierer, CD-Brenner, Pressespiegel etc. Je nachdem wie viele Texte von einem gesendet werden, desto höher der VG-Wort-Scheck, das kann schon mal das fehlende Urlaubsgeld ersetzen.
Leider teilt das Haus den Urhebern nur auf Anfrage mit, wann und in welcher Länge die Beiträge gesendet werden (in der Regel wird man nur per Honorarabrechnung über die Erstsendung informiert, für VG Wort zählt aber auch jede Wiederholung und Übernahme).
Achtung, Selbständige: Die VG Wort überweist standardmäßig nur Netto-Honorare. Die Umsatzsteuer gibt es nur, wenn man das auch mitgeteilt hat.