Ankündigungsfrist

Wer lange dabei ist, soll auch Planungssicherheit haben, wenn er irgendwann nicht mehr dazu gehören soll. Der Sender muss dem Mitarbeiter rechtzeitig Bescheid geben, wenn er nicht mehr oder viel weniger (mindestens 25% weniger als im Vorjahr, nach 20 Jahren: 20 Prozent) beschäftigt werden soll. Achtung: Pro Beschäftigungsjahr muss man mindestens 72 Tage im Jahr beim RBB gearbeitet haben und an mindestens zwei Tagen im Kalenderdritteljahr!

  • Nach 1 Beschäftigungsjahr: 1 Monate vorher.
  • Nach 2 Beschäftigungsjahren: 2 Monate.
  • Nach 5 Beschäftigungsjahren: 3 Monate für jedes weitere Jahr einen Monat zusätzlich.
  • Nach 22 Beschäftigungsjahren: 20 Monate und für jedes weitere Jahr 2 Monate zusätzlich.
  • Nach 30 Beschäftigungsjahren: 36 Monate (Maximum).

Tut er das nicht, muss er dem Mitarbeiter Geld zahlen – pro Monat ein Durchschnittsentgelt der vergangenen Jahre, hier die Details. Das ist nicht als Abfindung zu verstehen - etliche Einkünfte muss man sich aber anrechnen lassen.

 

Wer nicht rechnen möchte: Nach so vielen Jahren mit 72 Tagen beträgt die Frist so viele Monate:

Beschäftigung (Jahre) Ankündigungsfrist (Monate)
1 1
2 2
3 2
4 2
5 3
6 4
7 5
8 6
9 7
10 8
11 9
12 10
13 11
14 12
15 13
16 14
17 15
18 16
19 17
20 18
21 19
22 20
23 22
24 24
25 26
26 28
27 30
28 32
29 34
30 36