E-Vertrag

E wie "einmalige Vergütung" oder "Einmalabgeltung". Das bedeutet: der rbb zahlt für einen Beitrag einmal und darf dann (fast) alles damit machen, ohne nochmal in die Tasche zu greifen. Vor allem in der Radio-Aktualität die übliche Vertragsform.

Das Gegenstück zum "W-Vertrag", bei dem es Wiederholungshonorare gibt.

Die Details stehen in den Honorarbedingungen für Urheber.