ARD-Sammelangebot

Das "Sammelangebot" ist ein (Urheber-)Zuschlag für zumeist aktuelle Radiostücke - und zwar mindestens 100 Prozent des Ersthonorars.

  • Vorteil: Man bekommt das doppelte Geld.
  • Nachteil: Die anderen Anstalten dürfen das Stück senden, ohne nochmal dafür zahlen zu müssen.

Achtung: Gilt nur bei so genannten "E-Verträgen". Und wer sich wundert, dass das (Basis-) Honorar für den Beitrag sozialversicherungspflichtig behandelt wird (mit Abzügen), der Aufschlag aber brutto=netto ausgezahlt wird: Das liegt daran, dass die ARD sich verständigt hat, Urheberzuschläge generell als sozial- und lohnsteuerfreie Honorare zu behandeln.