W-Vertrag

Das Gegenstück zum E-Vertrag. W wie Wiederholungshonorar, gibt es vor allem bei längeren Stücken bzw. in der Kultur.  Im Standardfall kostet jede Wiederholung 50 Prozent der Erstvergütung, nicht aber innerhalb von drei Tagen nach der Ausstrahlung.
Die Honorarbedingungen für Urheber klären auch die Übernahmeregeln an andere ARD-Sender.