Gibt es nicht nur für Feste, sondern auch für (arbeitnehmerähnliche) Freie. Seit 2019 ist das tarifvertraglich abgesichert, es gilt das Berliner Bildungszeitgesetz: Pro Jahr gibt es 5 Tage Bildungszeit. Ggf. kann man auf die Tage des nächsten Jahres vorgreifen, nicht genommene Bildungszeit verfällt allerdings zum Jahresende.
Ohne von dieser sehr sinnvollen Einrichtung abschrecken zu wollen: Der Antragsweg dürfte der komplizierteste sein, den es im rbb gibt.
- Zunächst muss man einen allgemeinen Antrag auf Bildungszeit stellen, das Formular gibt es im Intranet. Damit wird geprüft, ob die Maßnahme den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht - dies kann mehrere Monate vor dem Seminartermin sein.
- Aber erst in dem Monat, in dem das Seminar stattfindet, nimmt die Honorarabteilung einen weiteren Antrag auf das fällige Urlaubsentgelt entgegen (aus dem hervorgehen muss, dass man zum Zeitpunkt der Maßnahme arbeitnehmerähnlich war, nicht zum Zeitpunkt des ersten Antrags.) Seltsamerweise möchte der Sender, dass man dazu das übliche Urlaubsentgelt-Formular benutzt ...
- ... und um Verwechselungen mit den 43 Tagen Erholungsurlaub zu vermeiden, muss man parallel per E-Mail erklären, dass es sich bei dem Antrag um Entgelt für die Bildungszeit handelt.
- In einem letzten Schritt hat man die Teilnahmebescheinigung zu übermitteln, dann wird das Entgelt ausgezahlt.
Die Höhe der Tagessätze berechnet sich übrigens anders als das übliche rbb-Urlaubsgeld für Erholungsurlaub (1/365 des Vorjahresverdienstes), statt der Kalendertage bilden bei der Bildungszeit die jeweiligen Arbeitstage des betroffenen Kalenderjahres den Teiler (ca. 252).