Gibt es nicht nur für Feste, sondern auch für (arbeitnehmerähnliche) Freie! Auf Antrag, das Formular gibt es im Intranet. Seit 2019 ist das tarifvertraglich abgesichert, es gilt das Berliner Bildungszeitgesetz: Pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub (genau genommen 10 Tage in zwei Jahren). Die Höhe des Tagessätze berechnet sich anders als das übliche rbb-Urlaubsgeld (1/365 des Vorjahresverdienstes), statt der Kalendertage bilden die jeweiligen Arbeitstage der Teiler (ca. 252).