Bei größeren Werken, an denen man länger als einen Monat arbeitet, kann man mit dem rbb Abschlagzahlungen vereinbarten.
(s. TV Mindestbedingungen 3.3)
Bei größeren Werken, an denen man länger als einen Monat arbeitet, kann man mit dem rbb Abschlagzahlungen vereinbarten.
(s. TV Mindestbedingungen 3.3)