Unfall(versicherung)

Passiert der Unfall während der Arbeit oder auf dem Weg dahin, ist folgendes zu tun:

  1. die Erstversorgung, so viel Zeit muss sein,
  2. die zuständige Führungskraft einschalten,
  3. zum Durchgangsarzt,
  4. Formulare ausfüllen, die (falsch benannte) Unfallanzeige

Ausführliche Informationen hält der rbb-Sicherheitsingenieur bereit.

Achtung! Die Unfallversicherung betrifft nur abhängig Beschäftigte, und keine Selbständigen. Selbständige müssen sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern.

Achtung!! Vorsicht bei Auslandsreisen! Stellt vor einer Dienstreise durch ein Gespräch mit der Personalabteilung sicher, dass ihr auch im Ausland unfallversichert seid. Selbständige (brutto = netto) sollten darauf achten, der Bereich einen für die Dauer der Reise versichert. Dann trägt der rbb die Kosten.